Was ist eine IT Haftpflichtversicherung?
Bei der IT Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine spezielle Versicherung für Freiberufler und Unternehmen, die im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung oder in der Informationstechnik tätig sind. Sinn macht ein entsprechender Versicherungsschutz in dieser Branche allemal. Denn sowohl durch eine falsche Beratung als auch durch fehlerhafte Programmierungen, Installationen als auch Implementierungen können Schadenersatzansprüche in einer Höhe entstehen, die Freiberufler und kleine Unternehmen in den Ruin treiben können.
Welche Tätigkeiten werden abgedeckt?
Wie eine reguläre Betriebshaftpflicht deckt auch die IT Haftpflicht Schäden in einer Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme ab. Sind die Schadenersatzansprüche jedoch unbegründet, werden diese von der Versicherung abgewehrt. Üblicherweise werden durch diese Versicherung Schäden in den Tätigkeitsfeldern „Entwicklung und Web“, „Beratung und Schulung“ sowie „Netzwerk und Verkauf“ abgedeckt, sodass sich Freelancer und Unternehmen aus der IT-Branche auf breiter Front absichern können.
Was unterscheidet die IT Haftpflichtversicherung von der klassischen Betriebshaftpflicht?
Der wohl größte Unterschied zwischen einer klassischen Betriebshaftpflichtversicherung und einer IT Haftpflichtversicherung besteht darin, dass erstere überwiegend Personen- und Sachschäden abdeckt. Derartige Schadensfälle sind in der IT-Branche jedoch äußerst selten, weshalb die IT Haftpflichtversicherung in erster Linie dazu gedacht ist, sogenannte Vermögensschäden zu regulieren. Betroffen von diesen Schäden ist in aller Regel der Kunde des Unternehmens oder des Freelancers. Beispielsweise können durch die Tätigkeit an Computersystemen Daten verloren gehen oder sonstige Schäden entstehen, weil die Software nicht richtig arbeitet.
Für die verschiedenen Arten von möglichen Schäden hat die Versicherungswirtschaft insgesamt drei verschiedene Versicherungen entwickelt. So gibt es neben der Betriebshaftpflicht- und der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch eine sogenannte Berufshaftpflichtversicherung. Hierbei handelt es sich um ein Versicherungspaket, durch welches sowohl Personen- und Sachschäden als auch Vermögensschäden abgedeckt sind.
Wo ist der Versicherungsschutz bei der IT-Haftpflichtversicherung gewährleistet?
Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz in den meisten Tarifen für die Tätigkeit innerhalb der EU, aber auch in England und der Schweiz. Darüber hinaus gibt es weitere Tarife mit einem erweiterten Versicherungsschutz, der auch für die USA und Kanada gilt. Der Versicherungsschutz gilt dabei nicht nur für den Versicherungsnehmer, also den Inhaber, sondern auch für seine Angestellten und auch Praktikanten. Ferner genießen auch freie Mitarbeiter oder Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma, die für das IT-Unternehmen arbeiten, sofern diese im Namen und im Auftrag des Unternehmens handeln.
Setzt eine IT-Firma Subunternehmer ein, gilt eine Sonderregel: Zwar wird ein berechtigter Schaden von der Versicherung reguliert. Jedoch ist es durchaus möglich, dass die Assekuranz anschließend den Subunternehmer in Regress nimmt, weil dieser in der persönlichen Haftung steht und sich gegebenenfalls selbst um einen geeigneten Versicherungsschutz kümmern muss.