Voraussetzung für die eigene Wallbox
Elektroautos, und damit auch ihre Ladestationen werden immer beliebter. Nicht zuletzt ist das auf Förderprogramme und die aktuelle Diskussion über Nachhaltigkeit zurückzuführen.
Ein Kernthema, mit dem man sich zwangsläufig vor der Anschaffung eines Elektroautos beschäftigen muss, ist die Möglichkeit des „Tankens“ mithilfe einer Wallbox.
Diejenigen, die die Anschaffung einer eigenen Wallbox planen, sollten am besten auf die Montage durch einen Fachmann zurückgreifen. Immerhin benötigt es einen Starkstromanschluss für die Installation der Ladestation. Heutzutage gibt es immer mehr Betriebe, die spezialisiert auf die Anbringung von Ladestationen sind. Allerdings kann die Aufgabe auch durchaus durch den Elektriker des Vertrauens ausgeführt werden.
Ist das Haus für eine Wallbox geeignet?
Mit einem Gewicht von ungefähr vier Kilogramm, ist die Wallbox normalerweise sehr leicht. Demnach sind auch ältere Untergründe aus Putz und Wände für die Anbringung der Ladestation geeignet. Wenn die Tragfähigkeit der Wand nicht ausreicht, gibt es auch die Möglichkeit, die Wallbox an speziellen Orten zu platzieren, beispielsweise auf Außenstellplätzen oder innerhalb eines Carports. In der Regel ist es kein Problem, die eigene Ladestation an den heimischen Netzanschluss zu koppeln. Die Ladeleistung der Wallbox beträgt 11 kW. Allerdings sollte vor dem Anschluss der individuelle Fall stets durch einen Elektriker überprüft werden.
Montage der Wallbox in vier Schritten
- Überprüfung des Netzanschlusses: Es muss zuerst überprüft werden, ob alle Kabel und Anschlüsse der dauerhaften Belastung standhalten können. Durch einen Elektriker muss sichergestellt werden, dass der Netzanschluss für den Anschluss einer Wallbox ausreichend ist. Normalerweise besteht hier kein Problem.
- Den Verteiler anpassen: An der Stelle, an der die Wallbox installiert werden soll, wird ein Starkstromanschluss benötigt. Wenn dieser aktuell noch fehlt, bedarf es einer neuen Legung. Für die Versorgung im Verteilerkasten des Hauses gilt dasselbe. Es muss eine neue Leitung durch den Fachmann gelegt werden, die durch eine Sicherung geschützt wird. Außerdem gibt es die Möglichkeit, falls es gewünscht ist, einen Zwischenzähler anzubringen, der den genauen Verbrauch der Ladestation aufzeichnet. Wenn es im Carport oder der Garage schon einen Starkstromanschluss gibt, kann dieser ohne Probleme für die Ladestation verwendet werden. Es bedarf dann nur einer Änderung der Beschriftung im Verteilerkasten. In diesem Fall ist dann nur noch Schritt 4 notwendig.
- Der Wanddurchbruch: Normalerweise ist der Wanddurchbruch nicht unbedingt nötig, da die Verteilerkästen in der Regel nicht im Carport oder der Garage untergebracht sind. Um sicherzustellen, dass die Wallbox mit Strom versorgt werden kann, wird von dem Verteilerkasten aus eine Leitung zu dem Standort der Ladestation gelegt. Unter Umständen ist dafür ein Wanddurchbruch nötig, der aber mit einem herkömmlichen Bohrer zu realisieren ist.
- Die Anbringung der Wallbox: Wenn das Kabel bereits vorhanden ist oder neu verlegt wurde, dann steht die Befestigung der Ladestation an der Wand an. Zwingend erforderlich und vorgeschrieben sind dabei elektrische Schutzeinrichtungen. Wenn diese in der jeweiligen Wallbox nicht von Beginn an integriert sind, müssen diese außerhalb der Box in der Hausinstallation untergebracht werden. Dies bedeutet zwar einen weiteren Kostenfaktor, ist aber durchaus zulässig.
Unter Umständen bestehen gesetzliche Rahmenbedingungen, welche auch in einem Privathaushalt eingehalten werden müssen. Diese sind in der Ladesäulenverordnung, kurz LSV, geregelt. Wird die Installation durch einen Fachbetrieb ausgeführt, liegt bei ihm die Haftung für den fehlerlosen Einbau.
Ist eine Genehmigung für die Wallbox nötig?
Als Eigentümer einer Wohnung oder als Mieter, muss der Installation beziehungsweise der Montage durch die Wohnungseigentümerschaft oder den Vermieter zugestimmt werden – jedenfalls, wenn bauliche Veränderungen für die Installation nötig werden. Es gibt keine rechtliche Handhabe für Stellplatz-Mieter oder -Besitzer für die Anbringung einer privaten Wallbox. Ohne entsprechende Erlaubnis sind Investitionen, die selbständig getätigt wurden, nicht zulässig.
Die Ladestation bei dem Netzbetreiber melden
Unabhängig von der jeweiligen Ladeleistung muss die Wallbox bei dem lokalen Netzbetreiber angezeigt werden. Dies geschieht aus Gründen der Netzqualität und der Information. So wird es leichter für den Netzbetreiber, die örtlichen Belastungen einschätzen zu können und eine kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten. Wenn es nötig ist, kann der Netzbetreiber so schon früh Maßnahmen in Angriff nehmen, um das Netz auf die neuen Bedürfnisse anzupassen. Wenn die Ladeleistung der Wallbox mehr als 22 kW beträgt, muss der Netzbetreiber der Installation ausdrücklich zustimmen.