Sind Torrents illegal?
Filesharing hat sich im Laufe der vergangenen Jahre dramatisch verändert. Nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Abmahnwellen gegen Nutzer von Tauschbörsen. Doch ist die Nutzung von Torrents im Rahmen einer Tauschbörse überhaupt illegal? Wir klären, worauf Sie bei der Nutzung achten müssen und welche Strafen drohen können.
Eine P2P-Anwendung, gerne auch als Filesharing-Tauschbörse bekannt, ist schnell installiert und genutzt. Doch nur wenige Nutzer kümmern sich tatsächlich um die rechtlichen Aspekte, die hinter der Nutzung stehen. Dabei kann die Verwendung einer P2P-Tauschbörse durchaus problematisch sein.
Was sind Torrents?
Bei Torrents handelt es sich um kleine Dateien, die vergleichbar mit einer Einkaufsliste sind. Die Torrent-Dateien beinhalten alle relevanten Informationen, die zum Download einer großen Datei führen – etwa eines Videos. Torrent-Dateien werden von BitTorrent-Tauschbörsen genutzt.
Mit Hilfe der Torrent-Datei können Sie also quasi den Download generieren. Die Torrent-Datei selbst fungiert als Wegweiser, der alle relevanten Teile der Datei, die eigentlich heruntergeladen werden soll, zusammenführt.
Führen Torrents immer zu den korrekten Dateien?
Dateien können frei benannt werden. Deshalb sind Torrents durchaus problematisch, obgleich diese Pfad-Dateien selbst nicht illegal sind. Es kann jedoch sein, dass eine Torrent-Datei laut Dateiname zu einem frei verfügbaren Bild führen soll. In Wahrheit beinhaltet der Download aber ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerk.
Darf man Torrents legal nutzen?
Selbstverständlich können Sie über Torrents freie Dateien ohne Probleme selbst herunterladen oder verbreiten. Sie müssen jedoch in jedem Fall sicherstellen, dass Sie wirklich die Berechtigung besitzen, entsprechend mit der Datei zu verfahren – diese darf also kein urheberrechtlich geschütztes Werk sein.
Wie verfolgt man Nutzer von Torrents?
Nutzer von BitTorrent-Tauschbörsen sind nicht anonym. Schließlich müssen die einzelnen Dateien ja auf Ihren PC gelangen. Auch private Ermittler sowie Strafverfolgungsbehörden können auf diesem Wege Ihre IP-Adresse problemlos und sogar vollautomatisch erheben. Nichts anderes ist bereits der Fall, wenn Sie hier etwa an die Abmahnwellen der vergangenen Jahre denken.
Mit der IP-Adresse haben private Ermittler als auch Strafverfolgungsbehörden ein leichtes Spiel, um schlussendlich an Ihre Anschlussdaten zu gelangen und Sie zu belangen.
Welche Strafen blühen?
Dies ist abhängig davon, welche Straftat Sie begangen haben und ob Sie die Datei verbreitet oder nur heruntergeladen haben. Im Regelfall laden Sie in Tauschbörsen jedoch auch automatisch Dateien hoch, sodass stets eine Verbreitung im Raum steht.
Strafrechtlich sind die Risiken bei einer Urheberrechtsverletzung eher gering. Nur wenige Staatsanwaltschaften werden wegen einer heruntergeladenen und verbreiteten MP3-Datei einen Strafbefehl zustellen. Bei einer Vielzahl an Dateien droht Ihnen eine Geld- oder Haftstrafe.
Weitaus umfangreicher können hingegen die zivilrechtlichen Schritte sein. Von Abmahnungen bis hin zu Schadensersatzklagen ist das Portfolio rechtlicher Möglichkeiten äußerst umfangreich und kostspielig.
Muss man wegen des Uploads Angst haben?
In vielen Fällen ist gerade der Upload der kritische Punkt. Denn hier geschieht nichts anderes als die Verbreitung des Werkes. Sie bieten also vielen Nutzern das Werk an. Anhand der Lizenzanalogie wird daraus der Schaden berechnet. Ein reiner Download ist hingegen weniger problematisch, da der errechnete Schaden nur einmal – nämlich durch Ihren Download – entsteht. Mitunter auch ein Grund dafür, dass es keine Abmahnungen für Downloads gibt. Hier ist stets vom Upload die Rede.
Wenn Sie Torrents nutzen um Dateien via BitTorrent zu tauschen, verbreiten Sie diese Dateien im Regelfall. Sie werden also zum Uploader, mit allen daraus erwachsenden Risiken. Vorausgesetzt natürlich, dass Sie urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreiten.