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Secondhand-Software: Wie Sie beim Kauf sparen können

Software

Zu den größten Kostenfaktoren in Unternehmen zählt häufig der Bereich der Software. Dieser Kostenpunkt weist allerdings durchaus ein großes Einsparpotential auf – und zwar, wenn anstatt zu neuen Programmen zu Gebrauchtsoftware gegriffen wird.

Zahlreiche Gewerbetreibende und Firmen nutzen heute bereits Secondhand-Software-Lizenzen und tragen damit zu einer wesentlichen Schonung ihres Budgets bei. Rechtliche Probleme sind in diesem Zusammenhang im Übrigen keinesfalls zu befürchten, denn der Erwerb von gebrauchter Software zeigt sich als vollkommen legal.

Dennoch müssen einige Kriterien beachtet werden, wenn es um den Kauf von bereits gebrauchten Softwarelizenzen und -programmen geht. Welche dies sind, erklärt der folgende Beitrag.

Gebrauchte Software – Das steckt dahinter

Im Grunde ist die Bezeichnung Gebrauchtsoftware sachlich nicht ganz korrekt – schließlich weisen die Programme natürlich keine Abnutzungs- oder Verschleißspuren auf, die zu geringeren Preisen führen. Sie lassen sich demnach kaum mit typischen Secondhand-Produkten, wie etwa Kleidungsstücken, vergleichen.

Kratzer oder anderweitige Beschädigungen weist die Secondhand-Software also nicht auf. Sie funktioniert somit einwandfrei und entsprechende Updates sorgen in der Regel sogar für die nötigen Aktualisierungen, auch wenn der Erstkauf der Software bereits eine lange Zeit zurückliegt.

Die Gebrauchtsoftware stammt dennoch aus zweiter Hand. Die Lizenz des Programms wurde demnach bereits ausgelesen und die Software verwendet. Im Fokus des Konzepts der Gebrauchtsoftware stehen somit die jeweiligen Aktivierungsschlüssel und die Rechte an den Lizenzen.

Besonders beliebt ist der Kauf von Secondhand-Software im Übrigen, wenn es um die typischen Büroprogramme geht, wie etwa Exchange, Microsoft Office oder Adobe Acrobat. Attraktiv zeigt es sich daneben zum Beispiel auch, eine Windows Server 2019 Lizenz gebraucht zu erwerben.

Die Übertragbarkeit der Aktivierungsschlüssel

Mit illegaler Produktpiraterie darf die Nutzung von gebrauchter Software keinesfalls verwechselt werden. Im Jahr 2016 wurde sogar durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt, dass es erlaubt ist, Lizenzschlüssel gemeinsam mit den originalen Datenträgern weiterzuverkaufen. Der Handel gestaltet sich demnach als völlig rechtssicher.

Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich bereits ein recht umfassender Markt für Gebrauchte Software entwickelt. Die jeweiligen Händler werden dabei auch als Reseller bezeichnet.  Die Grundlage des Geschäfts der Gebrauchtsoftware-Händler besteht in der grundsätzlich gegebenen Übertragbarkeit der jeweiligen Aktivierungsschlüssel. Sollte es zu einem Verlust oder einem Defekt des originalen Datenträgers kommen, ist eine weitere Verwendung der Aktivierungsschlüssel erlaubt. Nicht veräußert werden darf durch den Händler allerdings die Sicherungskopie der Gebrauchtsoftware. In vielen Fällen sind die gebrauchten Lizenzen der Software Programme jedoch in Form von praktischen Downloads erhältlich.

Dennoch sollten die IT-Verantwortlichen in Unternehmen in dem Bereich der Gebrauchtsoftware stets sorgfältig vorgehen: Auch, wenn sich der Reseller grundsätzlich als seriös und zuverlässig zeigt, besteht niemals eine einhundertprozentige Garantie, dass die Bestände, aus denen der jeweiligen Aktivierungsschlüssel stammt, sich tatsächlich als legal gestalten.

Sorgfalt bei dem Lizenzmanagement walten lassen

Es gestaltet sich demnach durchaus problematisch, eine Abgrenzung zwischen legaler Gebrauchtsoftware und Aktivierungsschlüsseln, die illegal vertrieben werden, vorzunehmen.

Idealerweise wird von der Möglichkeit Individuelle Software-Lösungen gebraucht zu kaufen, nur dann Gebrauch gemacht, wenn ein Komplettpaket angeboten wird, welches ebenfalls den originalen Datenträger enthält.

In der Regel beziehen die Händler die gebrauchten Softwareprogramme aus Großabnahmen oder klassischen Überbeständen, die in Firmen recht häufig anfallen, etwa im Rahmen von Fehlkalkulationen, Umstrukturierungen oder Insolvenzen.