SCHUFA-Auskunft online
Der letzte Handyvertrag oder Privatkredit wurde nicht genehmigt? Möglicherweise liegt es daran, dass ein veralteter SCHUFA-Eintrag zur Ablehnung geführt hat. Aus diesem Grunde sollten Sie sich regelmäßig informieren, wie es um Ihr Scoring bei der SCHUFA bestellt ist. Techfacts zeigt, wie es geht.
Bei nahezu allen Krediten, Verträgen oder Vermietungen gehört es heute zum Standard: Die Einwilligung, dass der Vertragspartner die SCHUFA-Daten abfragen darf.
Wer hier einen negativen Eintrag besitzt, bekommt oftmals keinen Kredit oder einen neuen Handyvertrag. Dabei sind manche Einträge mitunter veraltet und gehören längst gelöscht. Damit das geschehen kann, müssen Sie aber erst einmal wissen, dass diese existieren.
SCHUFA-Auskunft mit Musterschreiben
Am einfachsten fragen Sie Ihre persönlichen Daten ab, indem Sie ein Musterschreiben an die SCHUFA schicken. Die Verbraucherzentrale Bundesverband stellt ein entsprechendes Schriftstück kostenlos zur Verfügung.
Um an den Musterbrief zu gelangen, gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie den Artikel „Scoring: Auskunfteien müssen kostenlos Gründe für Bonitätsbewertung offenlegen“ der Website des Bundesverbands vzbv.de.
- Sie gelangen nun zu einem Informationstext, der erklärt, auf welcher Basis Sie Auskunft verlangen dürfen. Am Ende des Textes sind mehrere Downloads angefügt.
- Sie können hier nun zwischen einem leeren Muster-PDF wählen, das Sie anschließend per Hand ausfüllen müssen, oder einer interaktiven Datei. Der Vorteil der interaktiven Datei besteht darin, dass Sie alle Informationen direkt am PC eingeben können und das Dokument anschließend ausgefüllt ausdrucken können.
- Wählen Sie die von Ihnen bevorzugte Option und drucken Sie das Dokument aus.
- Sobald Sie das Dokument ausgedruckt und die notwendigen Unterlagen beigelegt haben, können Sie es an die SCHUFA senden und erhalten zeitnah Auskunft zu Ihrer Bonität.
Direkte Online-Auskunft bei der SCHUFA
Neben der obigen Variante besteht auch die Option, sich direkt über die SCHUFA eine kostenlose Auskunft einzuholen. Diese Option ist genauso einfach wie das Musterschreiben der Verbraucherzentralen.
Doch Vorsicht: Hier gelangen Sie an einen Punkt, an dem Ihnen eine Online-Auskunft angeboten wird. Diese ist jedoch nicht kostenlos, dafür dürfen Sie mehr als einmal pro Jahr Ihre Daten abfragen. Meistens ist dies nicht notwendig. Bleiben Sie also bei der kostenlosen Variante.
Um Ihre Daten direkt bei der SCHUFA abzufragen, müssen Sie folgende Schritte ausführen:
- Gehen Sie auf die Homepage für Privatkunden der SCHUFA unter www.meineSCHUFA.de.
- Klicken Sie im linken Menü auf den ersten Reiter von oben „SCHUFA-Bonitätsauskunft“.
- Klicken Sie anschließend im Hauptfenster auf den gelben Button „Jetzt bestellen“.
- Sie gelangen auf eine neue Seite der SCHUFA. Klicken Sie dort im linken Menü auf „Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“.
- Sie können nun zwischen einer kostenpflichtigen Onlineabfrage oder einer kostenlosen Abfrage per Musterschreiben wählen. Klicken Sie auf letztere Möglichkeit. Diese ist farblich weniger stark hinterlegt.
- Laden Sie sich jetzt das Musterschreiben herunter und senden Sie es mit allen notwendigen Unterlagen an die SCHUFA. Auch hier dürften die Ergebnisse zeitnah bei Ihnen eintreffen.
Es empfiehlt sich, dass Sie Ihre Daten bei der SCHUFA regelmäßig abfragen. Besonders sinnvoll ist dies, wenn Sie in der jüngeren Vergangenheit etwaige Schwierigkeiten mit Verträgen oder Darlehen beziehungsweise Streitigkeiten mit Unternehmen hatten. Ein SCHUFA-Eintrag kann ein gefährlicher Klotz sein, weshalb Sie über Ihre Bonität immer im Klaren sein sollten.