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Partnerkonto: Wie es funktioniert und was man beachten muss

Partnerkonto: eine Karte, zwei Nutzer

Beim Geld hört die Freundschaft auf, besagt ein altes Sprichwort. In der Tat ist es gar nicht so einfach in einer Partnerschaft oder Wohngemeinschaft die Ausgaben für den gemeinsamen Haushalt gerecht aufzuteilen. Wenn die Stromrechnung wieder mal an einem allein hängen geblieben ist, sorgt das nicht selten für Unmut.

Mit einem Partnerkonto ist dieses Problem aber recht einfach zu lösen: Weil alle gemeinsamen Ausgaben über dieses Konto bezahlt werden, haben beide Partner einen Überblick über die geleisteten Zahlungen. Wie ein Partnerkonto funktioniert, welche Arten von Partnerkonten es gibt und was man beachten muss, klären wir in diesem Artikel.

Was versteht man unter einem Partnerkonto?

Auf ein Partnerkonto – auch Gemeinschaftskonto  genannt – haben zwei oder mehrere Personen die gleichen Zugriffsrechte. Es kann festgelegt werden, wie viel Geld beispielsweise jeder anteilig pro Monat einzahlt. Die gemeinsamen Lebenshaltungskosten für Miete, Energie und Essen können dann von diesem Konto abgedeckt werden.

Voraussetzung für ein Partnerkonto ist, dass man sich gegenseitig vertraut. Praktisch ist, dass viele Kreditinstitute keine Kontoführungsgebühren für Partnerkonten erheben. Ein Gemeinsames der DKB ermöglicht sogar Überweisungen und Abhebungen ohne Gebühren.

Die nervige Frage „Hast du schon – die Stromrechnung, den Kindergarten, die Miete – bezahlt“ gehört damit der Vergangenheit an. Denn mit einem Blick auf den Kontoauszug ist für jeden Kontoinhaber sofort ersichtlich, welche Zahlungen geleistet wurden.

Wie unterscheidet sich ein Partnerkonto von einem Einzelkonto?

Ein Partnerkonto unterscheidet sich von einem Einzelkonto in der Rechtsstellung: Beide Partner haben die gleichen Zugriffsrechte und Vollmachten über das Konto. Das ist einerseits praktisch, kann aber auch zu Problemen führen.

Denn beide Partner haften auch für die Überziehung des Kontos. Wenn ein Partner das Konto über einen Dispokredit überzieht, muss der andere für die Rückzahlung des Betrags inklusive Überziehungszinsen geradestehen. Deshalb ist Vertrauen die Grundlage für die Eröffnung eines Partnerkontos.

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Welche Arten von Partnerkonten gibt es?

Bei Partner- und Gemeinschaftskonten unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Kontotypen: Dem Und-Konto und dem Oder-Konto.

  • Und-Konto: Bei diesem Kontotyp müssen immer beide bzw. alle Bevollmächtigten zustimmen, wenn eine Bewegung auf dem Konto stattfindet. Weil dies im Alltag kompliziert und schwierig ist, nutzen diese Form meistens nur Vereine oder andere Entitäten, um eine missbräuchliche Nutzung des Vermögens zu vermeiden.
  • Oder-Konto: Ein Partnerkonto als Oder-Konto ist die gängige Variante für Paare oder Wohngemeinschaften. Jeder Konto-Bevollmächtigte kann über die Bewegungen des Kontos frei verfügen. Die Zustimmung des Partners ist bei Abhebungen oder Überweisungen nicht notwendig. Nur wenn das Oder-Konto aufgelöst wird, braucht es die Zustimmung aller Bevollmächtigten.

Was gibt es bei einem Partnerkonto zu beachten?

Ein Partnerkonto kann in vielen Fällen den Alltag extrem erleichtern. Bevor man sich dazu entschließt, sollte man aber wichtige Punkte klären. Im Folgenden listen wir die wichtigsten Fragen zum Thema Partnerkonto auf und beantworten sie.

Wer ist Eigentümer des Vermögens auf dem Konto?

Das Geld auf dem Konto gehört – rechtlich gesehen – beiden bzw. allen Bevollmächtigten des Partnerkontos. Wird das Konto aufgelöst, muss das Geld anteilig ausbezahlt werden. Das gilt aber auch andersherum: Wird das Konto überzogen und fallen Gebühren und Zinsen für den Dispokredit an, sind auch alle Beteiligten haftbar.

Wie kann ein man ein Partnerkonto auflösen?

Der Auflösung eines Partnerkontos müssen alle Bevollmächtigten zustimmen. Falls es Unstimmigkeiten gibt oder das Vertrauen dem andern gegenüber nicht mehr voll gegeben ist, kann man ein Oder-Konto aber ohne die Zustimmung des anderen in ein Und-Konto verwandeln.

Was passiert im Fall eines Streits, einer Scheidung oder Trennung?

Das Geld auf dem Partnerkonto gehört den Bevollmächtigten zu gleichen Teilen. Es ist also im Falle einer Trennung nicht relevant, wer welche Summen auf das Partnerkonto eingezahlt hat. Deshalb ist es bei einem Partnerkonto wichtig, dass schon im Vorfeld für Transparenz und gerechte Verteilung gesorgt wird.