Online Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Wie man sie bekommt und wann sie nötig wird
Das deutsche Arbeitsrecht sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer spätestens am vierten Arbeitstag in Folge eine Bescheinigung vorlegen muss, um seine Krankheit zu beweisen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann nur von einem Arzt ausgestellt werden und beweist ohne eine Begründung dem Arbeitgeber, dass der Angestellte krank ist. In manchen Fällen ist es auch nötig, ab dem ersten Krankheitstag eine offizielle Bescheinigung vorlegen zu müssen. Die meisten Unternehmen nehmen von dieser Möglichkeit aber keinen Gebrauch.
Vermutet man krank zu sein und fühlt sich zu schlecht, um seine Tätigkeit auszuführen, sollte zunächst der Arbeitgeber informiert werden. Als Arbeitnehmer hat man das Recht, im Falle einer Krankheit ohne Begründung zu Hause zu bleiben. Handelt es sich nicht um eine schlimme oder schambehaftete Erkrankung, nennen Angestellte in der Regel bei der Krankmeldung ihre Beschwerden. Dies ist aber nicht gesetzlich verpflichtend. Ist man sich sicher, dass man nicht bei der Arbeit erscheinen wird, sollte als allererstes der Vorgesetzte informiert werden. So haben die Kollegen die Chance, den Ausfall zu kompensieren.
Zwar sind die meisten Arbeitnehmer nach ein bis zwei Krankheitstagen wieder gesund genug, um ihrer Tätigkeit nachzugehen, doch sollte man bei starken Symptomen immer einen Arzt konsultieren. Dieser kann meist sehr schnell eine Diagnose stellen und einschätzen, wie lange man sich schonen sollte. Auch bei nur voraussichtlich einem Krankheitstag kann man beim Arzt nach einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) fragen. Mit dem offiziellen Dokument ist man bei möglichen Zweifeln vom Arbeitgeber immer auf der sicheren Seite.
Aktuell besteht eine AU, im Volksmund auch „der gelbe Zettel“ genannt, aus drei fast identischen Ausführungen. Auf den Dokumenten sind viele wichtige Fakten abgedruckt. Neben dem Namen des Erkrankten, dem Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit, dem Tag der Feststellung des Ausfalls bei der Arbeit und der Anschrift des behandelnden Arztes ist auf zwei der drei Ausgaben auch ein spezielles Kürzel zu sehen. Dieses gibt die Art der Krankheit an. Die zwei Dokument Ausgaben mit Kürzel sind für die Krankenkasse und die privaten Unterlagen, die ohne Kürzel für den Arbeitgeber gedacht.
Früher musste man immer beim Arzt persönlich vorsprechen, um das offizielle Dokument zu erhalten. Dabei kam es immer wieder zu Problemen, da die hausärztliche Praxis überlastet war oder man wegen der Schwere der Symptome nicht das Haus verlassen wollte. Heute geht dies alles zügiger und für den Patienten bequemer, da der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch in einer telemedizinischen Sprechstunde zu erhalten. Hier bietet sich beispielsweise eine App wie Kry an, über die man einen Termin buchen und dann virtuell beim Arzt vorsprechen kann. Die erfahrenen Mediziner bei Kry erkennen auch in einer virtuellen Sprechstunde meist schnell, ob eine Erkrankung vorliegt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese wird, falls ausgestellt, nach der virtuellen Arztkonsultation digital an den Patienten übermittelt.
Neben der digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können auch Rezepte für rezeptpflichtige Medikamente online ausgestellt werden. Aktuell werden diese allerdings noch nicht von der Krankenkasse übernommen und Patienten müssen für die Kosten der Medikamente selbst aufkommen. Mit der digitalen AU und Rezepten verfolgt der Gesetzgeber den Plan, Bürokratie abzubauen und Abläufe im Gesundheitswesen zu optimieren. Für 2021 ist es vorgesehen, dass die AU in Papierform komplett abgeschafft wird. Dann wird die Bescheinigung nur noch digital ausgestellt und an Krankenkasse und Arbeitgeber gesendet.