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Newsletter abbestellen

Jeden Tag landen unzählige Mails im eigenen Postfach. Meist stammen diese von Freunden, Bekannten oder Kollegen. Doch auch Newsletter einiger Unternehmen finden sich darunter. Der regelmäßige Eingang dieser Mails kann störend sein. Wir zeigen Ihnen deshalb, wie Sie die Newsletter wieder loswerden.

Jeder freut sich über die eine oder andere Mail. Auch wenn Sie zu Werbezwecken versendet wird, wie dies bei Newslettern häufig der Fall ist. Mitunter wird man gerade durch diese Newsletter auf ein besonderes Angebot aufmerksam, welches man nicht verpassen möchte.

Über kurz oder lang kann die Newsletter-Flut jedoch Überhand gewinnen. Doch glücklicherweise kann man Newsletter schnell und einfach abbestellen. Der Gesetzgeber hat dies entsprechend geregelt.

Was ist ein Newsletter eigentlich?

Auch wenn der Ausdruck Newsletter den Eindruck erweckt, dass es hier um Nachrichten geht, ist dem häufig nicht so. Insbesondere Unternehmen nutzen das Werkzeug Newsletter häufig als Marketing Maßnahme, die nach außen hin (Outbound) greift.

Die Empfänger der Newsletter werden also bewusst mit einer Werbebotschaft konfrontiert. Natürlich mit dem schlichten Ziel, dass daraus ein Vorteil in Form eines verkauften Produktes entsteht.

Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus?

Die Rechtslage hinsichtlich Newsletter hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch zugunsten der Empfänger (also Kunden) verändert. Der erste und wichtigste Schritt ist, dass in nahezu allen Fällen ein Double Opt-in Verfahren durchlaufen werden muss.

Das bedeutet, dass Sie den zukünftigen Erhalt von Newslettern zweifach bestätigen müssen. Der erste Schritt ist dabei meist die eigentliche Registrierung für den Newsletter. Hier bestätigen Sie zum ersten Mal, dass Sie Newsletter empfangen möchten.

Sobald der Registrierungsprozess abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail. In dieser müssen Sie den Empfang der Newsletter erneut bestätigen. Erst durch diese doppelte Bestätigung (Double Opt-in) ist es dem Absender zukünftig gestattet, Sie mit Newslettern zu versorgen.

Sind das alle rechtlichen Regelungen?

Nein, natürlich nicht. Doch auf die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen haben Sie wenig Einfluss, da diese vom Absender gestaltet werden müssen. Doch auch hier gibt es einen wichtigen Punkt, den wir in der nachfolgenden Auflistung vorstellen:

  • Kein Versand von Spam: Wer Werbemails (Newsletter) versenden will, muss dafür eine Erlaubnis im Rahmen des Double Opt-In Verfahrens besitzen. Von einigen wenigen Ausnahmen einmal abgesehen.
  • Datenschutz beachten: Wer Newsletter verschicken will, braucht dafür theoretisch nur eine E-Mail-Adresse. Weitere Datenangaben müssen freiwillig sein und dürfen die Bestellung des Newsletters nicht beeinflussen.
  • Impressum: Das Impressum gehört nicht nur auf die Website. Auch jeder Newsletter muss ein vollständiges Impressum beinhalten.
  • Abbestellung: Der wohl wichtigste Punkt, weil er auch für die Empfänger von Interesse ist. In jedem verschickten Newsletter muss ein Link zur Abbestellung vorhanden sein. Meist befindet sich dieser mit dem Widerrufshinweis in kleiner Schrift nahe beim Impressum. Oftmals nicht gänzlich ohne Hintergedanken.

Kann man sich jederzeit von einem Newsletter abmelden?

Wie beschrieben ist die Abmeldung von einem Newsletter schnell und vor allem problemlos möglich. Zumindest immer dann, wenn sich der Versender an die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen hält.

Sollten Sie einen Newsletter zwischenzeitlich nicht mehr empfangen wollen, warten Sie bis dieser wieder in Ihrem Postfach liegt. Öffnen Sie dann die Mail und suchen Sie im Kleingedruckten nach einem Link zur Abbestellung des Newsletters. Denken Sie daran: Der Link inklusive Hinweis ist zwar „offen einsehbar“, aber meist dennoch im Kleingedruckten gut verborgen.

Wie sollte die Abmeldung normalerweise funktionieren?

Unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben müssten Sie alle Ihre Newsletter theoretisch immer über einen Link innerhalb der Newsletter-Mail abmelden können. Einige Anbieter kümmern sich mitunter jedoch nicht um diese Vorgaben.

Sollte eine Mail keinen Link zur Abbestellung beinhalten, wenden Sie sich mit einer höflichen aber klaren Mail an den Support. Bringen Sie in dieser Mail ausdrücklich Ihre Willenserklärung zum Ausdruck, dass Sie keine weiteren Newsletter empfangen möchten.

Werden Sie weiterhin mit werbenden Newslettern belästigt, haben Sie rechtliche Möglichkeiten um dagegen vorzugehen.

Zählen Newsletter zum Spam?

Grundsätzlich sind Newsletter mit werbenden Charakter in den meisten Fällen nur dann als Spam einzuordnen, wenn deren Versand vom Empfänger nicht ausdrücklich gewünscht ist. Werden Sie also von einem Unternehmen, mit dem Sie in keinerlei Kontakt stehen, per Newsletter belästigt, kann es sich hier um Spam handeln.

Von der Double Opt-In Regel gibt es jedoch auch eine Ausnahme, wie bereits vorhergehenden angedeutet. Unter sehr engen Grenzen können Sie von einem Unternehmen auch dann Newsletter erhalten, wenn Sie darin gar nicht eingewilligt haben. Hierzu müssen vier Bausteine erfüllt sein. Einer davon ist der, dass Sie mit dem Unternehmen bereits einmal einen Kaufvertrag über ein Produkt abgewickelt haben.

Viele Unternehmen wählen diese riskante Methode jedoch nicht, da sie zu unsicher ist. Werden Sie von einem Unternehmen mit werbenden Newslettern belästigt, welches Ihnen völlig unbekannt ist, handelt es sich meist um Spam. Welche Gegenmaßnahmen Sie ergreifen können, um sich vor unlauterem Spam-Mails zu schützen, können Sie unter anderem auf unternehmer.de nachlesen.