MeinVZ Passwort vergessen
Wie war mein Passwort? Sollten Sie auf die Frage nach reiflicher Überlegung keine Antwort finden, zeigen wir Ihnen den Weg ein vergessenes Passwort auf MeinVZ wiederherzustellen.
Anleitung
Schritt 1
Sie öffnen die Seite von MeinVZ und klicken auf den orange unterlegten Text „Passwort vergessen?“ auf der linken Seite.
Schritt 2
Nun geben Sie die bei der Registrierung festgelegte E-Mail-Adresse ein und bestätigen die Eingabe mit „Absenden“.
Schritt 3
Überprüfen Sie Ihr E-Mail-Postfach auf eine E-Mail von MeinVZ mit dem Betreff „Passwort zurücksetzen“. Wenn Sie die E-Mail erhalten haben, öffnen Sie den beinhalteten Link.
Schritt 4
Geben Sie in die erste Textzeile Ihr neues Passwort ein und wiederholen Sie die Eingabe in der zweiten Textzeile. Die Passwortänderung wird durch Drücken des Buttons „abschicken“ abgeschlossen. Der Zugang zu Ihrem Account ist mit sofortiger Wirkung durch das neue Passwort geschützt.
Häufig gestellte Fragen
Warum funktioniert die Wiederherstellung meines Passwortes nicht?
Wenn man sein Passwort in einem Monat oft vergisst und die Funktion der Passwortwiederherstellung häufig benutzt, kann es passieren, dass die Wiederherstellung des Passwortes verweigert wird. In dem Falle kontaktieren Sie den Kundenservice und schildern Ihr Problem möglichst genau. Den Kundenservice erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse hilfe@meinvz.net.
Sollte ich das Passwort von meinem Browser speichern lassen?
Die Speicherung des Passwortes durch den Browser ist eine gute Lösung, jedoch sollte man beachten, dass die gespeicherten Passwörter von Hackern gestohlen werden können. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, das verwendete Passwort in einem regelmäßigen Intervall zu ändern.
Kann man ohne Bedenken die Funktion „Eingeloggt bleiben“ aktivieren?
Die Funktion „Eingeloggt bleiben“ sollte ausschließlich an Ihrem eigenen Computer genutzt werden. Außerdem ist es sehr wichtig, dass Ihren Computer oder Ihr Benutzerkonto durch ein Passwort schützen. An öffentlichen Rechnern, zum Beispiel in der Schule, dürfen Sie die Funktion keinesfalls benutzen, da hier die Wahrscheinlichkeit eines unbefugten Zugriffs sehr hoch ist.