Künstliche Intelligenz benötigt strenge Regeln
Die EU-Kommission nimmt sich nun dem Thema Künstliche Intelligenz an. Ende April dieses Jahres veröffentlichte sie einen Vorschlag zu einer entsprechenden Verordnung. Diese soll regeln, wie Künstliche Intelligenz in Europa eingesetzt werden kann, bzw. was verboten ist. Dabei sind eine Reihe von ethischen Fragen zu berücksichtigen. Grundsätzlich muss sich diese im Umgang mit Menschen, als eine Künstliche Intelligenz zu erkennen geben.
Die Bemühungen der Europäischen Union überraschen nicht. Schließlich befeuert das maschinelle Lernen die Möglichkeiten, die eine Künstliche Intelligenz zukünftig vorfinden wird. Es geht dabei längst nicht mehr darum einer Maschine einfache Abläufe oder gar Spiele beizubringen, sondern sie wohlüberlegte Entscheidungen treffen zu lassen. Die Künstliche Intelligenz soll also in Alltagssituationen so denken und handeln, wie ein Mensch. Das sind Aussichten, die nicht jedem auf den ersten Blick gefallen werden.
Führende Wissenschaftler warnen vor möglichen Szenarien
Nicht umsonst warnen Experten, wie der schwedische Wissenschaftler Nick Bostrom vor dem Entstehen einer sogenannten Superintelligenz. Davon spricht man, wenn eine Künstliche Intelligenz die Fähigkeiten ihrer Schöpfer übertrifft. Wenn dieser Punkt erst einmal überschritten ist, gibt es laut Bostrom keinen Weg zu rück mehr. Er zählt zu den prominentesten Persönlichkeiten, die ethische Richtlinien für die Forschung fordern. Gleichzeitig gibt er sich keiner Illusion hin und geht in seinem Bestseller „Superintelligenz“ davon aus, dass früher oder später eine eben solche entstehen wird.
Diese wird seiner Meinung nach dem Menschen haushoch überlegen sein. Bostrom beschreibt den Unterschied in der Intelligenz in einer Dimension wie zwischen Albert Einstein und einem Regenwurm. Dieser Vergleich überrascht nicht, schließlich muss man davon ausgehen, dass sich eine Künstliche Intelligenz rasend schnell weiterentwickeln wird, wenn sich erstmals auf Augenhöhe mit dem Menschen befindet. Doch um rechtzeitig vorzusorgen definiert die EU-Kommission in ihrem Vorschlage eine rote Linie.
Konkrete Gesetze fehlen noch
Im Vorfeld der Entstehung der Richtlinien waren zahlreiche Wissenschaftler eingebunden. Sie hatten Gelegenheit ihr Wissen in den Diskussionsprozess miteinzubringen. Die High-Level Expert Group on Artificial Intelligence der Europäischen Kommission nahm dabei eine führende Rolle ein. Doch mit nun vorgelegten Vorschlag sind nicht alle Wissenschaftler restlos zufrieden. Sie kritisieren, dass es keinen transparenten Prozess zur Einbindung von Experten gegeben habe.
Doch die Richtlinie erfüllt zahlreiche Punkte, die von Wissenschaftlern schon lange gefordert wurden. So soll sie zukünftig verhindern, dass Künstliche Intelligenz Menschen manipulieren oder beeinflussen kann. Doch noch handelt es sich dabei um eine grobe Richtlinie. Diese muss zunächst erst noch in konkrete Gesetze gegossen werden. Das dürfte gar nicht so einfach werden.
Wo beginn die Manipulation?
Schließlich hängt der Erfolg dieser Vorgaben von seiner Definition ab. Immerhin funktionieren Soziale Netzwerke nach der Auswertung von Daten durch Algorithmen. Diese speichern persönliche Daten und schneidern in Folge nicht nur die Werbung auf den User genau zu, sondern auch die Beiträge, die dieser in seine Timeline gespült bekommt. Diese Abläufe könnte man durchaus als eine Form von Manipulation bezeichnen, sind sich Fachleute sicher. Das macht die Definition schwierig. Selbst beim Shopping begegnet einem die Künstliche Intelligenz, und zwar als direkte Konkurrenz. Bots können den Kaufprozess bedeutend schneller ausführen als Menschen und kaufen aktuell die neue PlayStation 5 in zahlreichen Shops auf. Wo zieht man also zukünftig eine Grenze?
Was kann als Manipulation durch Künstliche Intelligenz und was nicht angesehen werden? Hier gilt es eine praktikable Grenze zu ziehen. Diese muss einerseits sicherstellen, dass Menschen nicht von einer Künstlichen Intelligenz manipuliert werden und andererseits die Fortführung von digitalen Geschäftsmodellen ermöglichen. Die genauen Grenzen werden voraussichtlich erst die entsprechenden Gerichtsurteile ziehen können, wenn es zu Musterprozessen kommt.
Social Scoring soll verboten werden
In einem anderen Bereich ist der Vorschlag der EU-Kommission klar und eindeutig. Dieser spricht sich dezidiert gegen das sogenannten Social Scoring durch künstliche Intelligenz aus. Dieses System wurde in den letzten Jahren vor allem in China flächendeckend installiert. Mit einem Ratingsystem stellt das Land sicher, dass sich Mensch so verhalten, wie gewünscht. Die Europäische Union lehnt so eine Vorgangsweise offenbar strikt ab, denn die EU-Kommission schlägt vor die Anwendung von Social Scoring explizit zu verbieten. So eine Vorgangsweise ist weltweit bisher einzigartig.
Damit nutzt Europa den globalen Wettbewerb nicht als Argument dafür, ethische Standards zu verändern. Doch damit diese Richtlinien Wirkung zeigen, ist es nun notwendig sie in Gesetze zu gießen. Nur so können eine effektive Kontrolle erfolgen und die Ziele erreicht werden. Welche Folge die Verordnung für die Forschung im Bereiche Künstliche Intelligenz haben wird, steht noch nicht fest. Die Universitäten sollten in ihrer Arbeit in diesem Gebiet nicht eingeschränkt werden. In Deutschland gibt es aktuell mehr als 200 Professoren, die in diesem Feld forschen. Ob ihre Ergebnisse dann tatsächlich in die Realität umgesetzt werden können, steht allerdings auf einem anderen Blatt.