Kartenlesegeräte: Sicher, unkompliziert & schnell im Einsatz
Ein Leben ohne Kartenlesegeräte wäre unvorstellbar. In nahezu jedem Kaufhaus und Supermarkt erwarten die Kunden, an der Kasse mit ihrer EC Karte zu zahlen. Mittlerweile gibt es sie als mobile oder stationäre Variante. Das Handling, der Einsatz, die Vernetzung und die Sicherheit bilden entscheidende Kriterien, wenn es um die Lesegeräte und ihren Einsatz in den nächsten Jahren geht.
Mobile und stationäre Lesegeräte im Einsatz
Steckt ein Kartenlesegerät fest in seinem Gehäuse und ist an das Kassensystem gebunden, lässt sich dies als stationäres Kartenlesegerät bezeichnen. Wobei eine gewisse Flexibilität wohl kaum zu verleugnen ist. Die meisten großen Handelsketten arbeiten mit Geräten, die fest an der Kasse installiert sind.
Sobald das Lesegerät in eine drahtlose Verbindung geht, hat der Verbraucher es mit einem mobilen Kartenlesegerät zu tun. Diese sind vergleichbar mit einem Tablet oder einem Smartphone mit dem Netzwerk verbunden. Die Lesegeräte bringen ein Funkmodul mit, eine Voraussetzung für das mobile Internet.
Die Verbreitung der Bezahlverfahren und der Girokarte entscheiden oftmals über den Preis und finden vonseiten zweiter Anbieter Konkurrenten aus dem Maestro und V-Pay Bereich. Das stellt einen wichtigen Zusatz dar, um die Karte auch im Ausland problemlos zu nutzen. Für das EU Ausland vollkommen unüblich kann hierzulande mit der EC Karte nur per Lastschriftverfahren oder Rechnung im Internet bezahlt werden. Als quasi deutsche Erfindung organisieren sich die bundesweiten Banken in der Girokarte. Aus dem Hinterhalt kommt mit der Debit-Karte ein vollkommen neuer Konkurrent, der sich wohl auch in Zukunft mehr Zuspruch sichert.
Entscheidende Kriterien für mehr Sicherheit
Grundsätzlich setzen sich nur die Geräte durch, die eine unkomplizierte Zahlung ermöglichen. Nach der Aktivierung und dem Eingeben des Zahlungsbetrags steckt die Karte direkt im Lesegerät und der Kunde bestätigt die Zahlung. Eine der sichersten Varianten ist die Eingabe des PIN Codes oder eine anschließende Unterschrift auf einem Bon. Im Nachhinein lässt sich die Karte wieder aus dem Gerät herausziehen und der Zahlungsprozess gilt als beendet.
Auf dem jeweiligen Etikett sind alle Details und Informationen zum Einkauf, zu den persönlichen Details und zur Bezahlung abgebildet. Leider gehen viele Verbraucher mit ihrem Kassenbon zu fahrlässig um und werfen diesen achtlos in den Mülleimer vor Ort im Supermarkt. Dabei befinden sich darauf oftmals persönliche Daten, die sich auch andere zu Nutze machen könnten.
Mit der Eingabe eines PIN Codes gilt die Bezahlung als angewiesen und bestätigt. Der Kunde kann diese nicht mehr zurückbuchen. Im Gegensatz dazu erteilt die Unterschrift eine Erlaubnis für den Zahlungseinzug, der sich widerrufen lässt. Grundsätzlich stellen die Unterschrift und der PIN zwei unterschiedliche Zahlverfahren dar. Im Zuge von Electronic Cash entstehen relativ hohe Kosten, da eine große Anzahl an Daten abzugleiten ist. Gebührenfrei ist hingegen das elektronische Lastschriftverfahren per Unterschrift.
Benutzern ist grundsätzlich bei der Eingabe der eigenen PIN zu raten, diese mit der rechten Hand einzutippen und mit der linken Hand die Eingabe zu verdecken. Gerade bei digitaler Vernetzung schwelt immer die Gefahr in der Luft, ein anderer könne die PIN auslesen.
Kartenlesegeräte für den Personalausweis
Im Bereich der Lesegeräte stehen vielseitige Modelle zur Auswahl, die allesamt garantiert eine sichere Bedienung gewährleisten. Auf diese Weise lassen sich nicht nur Finanzdaten, sondern auch Personendaten sichern. Bei Letzterem ist von einem Personalausweiskartenlesegerät die Rede.
Bei dem neuen Personalausweis gibt es einen RFID-Chip. Dieser Chip lässt sich kostenlos auslesen und bringt noch dazu ein Lichtbild und einen Fingerabdruck mit. Überdies ist es möglich, sich im Internet zu identifizieren und Dienstleistungen schneller und vor allen Dingen unkomplizierter in Anspruch zu nehmen.
Der Personalausweis ist bereits seit 1987 maschinenlesbar. Bis zum Oktober 2020 soll der letzte Bundesbürger in Besitz eines neuen Personalausweises sein, so dass dann flächendeckend die Kartenlesegeräte zum Einsatz kommen. Mithilfe des Chips bietet sich der Zugriff auf unterschiedliche Informationen, wie die Kfz Zulassung, online Bürgerdienste, die gegenwärtigen Punkte in Flensburg an. Doch auch das Rentenkonto ebenso wie die Auskunft aus einem Verkehrszentralregister stehen zur Verfügung.
Im Prinzip entscheidet die Kommune, welche der Dienste über den Personalausweis abrufbar sind. Die Kartenlesegeräte besitzen eigentlich in dem Standardformat eine kontaktlose Schnittstelle, die nach den Vorgaben der ISO 14443 zertifiziert ist. Bei den Komfortmodellen kommt noch ein Pin-Pad für die Eingabe des Pins hinzu. Das optimiert nochmals die Sicherheit, andernfalls könnten die Informationen auch von Dritten mitgeschnitten werden. Zudem sind Geräte ohne solch ein Pin Pad anfälliger für Viren und Trojaner.
Da es sich bei den persönlichen Daten um äußerst sensible Informationen handelt, sind diese sehr vorsichtig zu handhaben. Ausgehend vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik gibt es feste Vorgaben und Richtlinien, die eine Orientierung für die Hersteller der Lesegeräte darstellen. Nur so gibt es das autorisierte BSI Zertifikat. Hierbei handelt es sich um eine öffentlich abrufbare Richtlinie für einen sicheren und zugleich störungsfreien Betrieb im Zusammenhang mit den Chipkarten.
Die Zukunft liegt im kontaktlosen Bezahlen
Im Zeitalter der zunehmenden Digitalisierung verändert sich das Zahlverhalten der Verbraucher verblüffend langsam. So haben sich die meisten erst allmählich im Zuge der letzten 20 Jahre an das Zahlen mit der EC Karte gewöhnt. Bundesbank Vorstand Carl Ludwig Thiele spricht sich in der Zukunft für die kontaktlosen Zahlungen aus, um wiederum die Karte nicht aus der Hand zu geben. Das beschleunigt und sichert die Bezahlungen mit der Karte.
Dank der NFC Technologie, hinter der sich die Near Field Communication verbirgt, lässt sich die Datenübertragung zwischen den beiden Geräten mit ein paar Zentimeter Abstand bewältigen. Bis Ende 2018 soll sogar ein Großteil der Terminals auf die neue Technologie umgerüstet werden und 33 Millionen kontaktlose Girokarten in Besitz der Verbraucher sein. Bis 2019 plane man dreiviertel der Karten auf diesen neuartigen Chip umzurüsten, um das Bezahlen noch sicherer und unkomplizierter zu machen.
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