Ist Mega legal?
Filesharing ist auch durch breite Abmahnungen keinesfalls beseitigt worden. Insbesondere die begehrten One-Click-Hoster erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. So auch der frisch gestartete Megaupload-Nachfolger „Mega“ von Kim Schmitz. Wir präsentieren Ihnen den Dienst und zeigen Ihnen, ob das Ganze riskant ist.
Filesharing via Tauschbörse ist bereits seit Jahren zu einem äußerst riskanten Spiel geworden. Die IP-Adressen der Nutzer sind für jeden offen einsehbar. Urheber haben seither per Abmahnung auf die Jagd nach den Urheberrechtsverletzern geblasen.
Die Effekte fielen deutlich aus. Insbesondere Filehoster wie Megaupload erhielten enormen Zulauf. Diese Dienste galten lange Zeit als unantastbar. Bis vor rund einem Jahr der Filehoster Megaupload vom Netz genommen wurde. Die Behörden waren gegen den Filehoster und seine Betreiber, darunter der bekannte deutsche Internet-Millionär Kim Schmitz, vorgegangen.
Was ist Mega?
Mitte Januar 2013, als genau ein Jahr nach der Abschaltung von Megaupload, ging der neue Service Mega an den Start. Dieser neue Filehoster wird abermals von Kim Schmitz betrieben. Das Verfahren gegen ihn und die weiteren Betreiber von Megaupload zieht sich seit den Hausdurchsuchungen im Januar 2012 hin.
Zahlreiche Pannen, fragwürdige Anschuldigungen und eine Rechtslage, die mit dem digitalen Zeitalter kaum vereinbar sind, spielen den Betreibern in die Hand. Obgleich unzweifelhaft klar ist, dass die Server von Megaupload auch zur Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt wurden.
Was kann Mega?
Im Kern ist das neue Mega ein Filehoster, wie man ihn bereits kennt. Technisch wurde jedoch dramatisch aufgerüstet. So ist die Website in HTML5 generiert worden. Dieser und viele weitere Vorteile bringen Mega gegenwärtig in eine absolute Spitzenposition, bei der sich alternative Filehoster warm anziehen dürften.
Wieviel Speicherplatz bietet mir Mega?
Wer eine kostenlose Mitgliedschaft wählt, erhält gegenwärtig 50 GB Speicherplatz. Das ist weit mehr als bei anderen kostenlosen Angeboten.
Wer sich für eine Premium-Mitgliedschaft entscheidet, hat die Wahl zwischen 500 GB, 2 oder 4 TB.
Warum ist Mega derart präsent in den Medien?
Die enorme Präsenz von Mega in den Medien beruht auf zwei Ursachen:
An erster Stelle steht ohne Zweifel die juristische Intervention gegen den Vorgänger-Service Megaupload. In allen großen Medien wurde die Festnahme von Kim Schmitz sowie seiner Gehilfen präsentiert. Die Strafverfolgungsbehörden sowie Urheberrechtsverbände ließen sich ebenfalls für den Schlag gegen das „organisierte Verbrechen“ in den Medien feiern.
Die Tatsache, dass eben jene Personen nun ein Jahr später einen vergleichbaren Dienst erneut starten können, rückt das Vorgehen der Justizbehörden als auch die Beschuldigten erneut in den Fokus. Wie kann es denn schließlich sein, dass Personen die angeblich Kriminelle sind, erneut einen derartigen Service anbieten können?
An zweiter Stelle steht Kim Schmitz. Diese Figur versteht als Betreiber von Mega vor allem eines: Marketing. Er hat es geschafft die Eröffnung von Mega zu einem pompösen Fest werden zu lassen, das kaum ein Journalist versäumen wollte.
Wie kann man Mega legal nutzen?
Die Nutzung eines Filehosters wie Mega ist grundsätzlich absolut legal. Sie können dort ohne Probleme Ihre persönlichen Dokumente lagern und an jedem Ort der Welt wieder herunterladen.
Solange Sie sich also an geltende Gesetze halten, steht der legalen Nutzung von Mega nichts im Wege.
Ab wann ist eine Nutzung illegal?
Sobald Sie Dateien über Mega verbreiten, an denen Sie nicht die Rechte innehaben, ist die Nutzung illegal. Ihre persönlichen Urlaubsfotos zu verbreiten, ist also kein Problem. Stellen Sie jedoch die aktuellen Charthits in einer Datei zusammen und verbreiten diesen Link (und somit die Werke) an eine breitere Öffentlichkeit, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung. Bevor Sie blindlings handeln, sollten Sie sich genau informieren, da Urheberrechtsverletzungen oft zu Abmahnungen führen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf wbs-law.de.
War Megaupload illegal?
Eine gute und berechtigte Frage, die sich jedoch nicht ganz einfach beantworten lässt. Grundsätzlich ist Mega nichts anderes als Megaupload. Zumindest juristisch betrachtet. Beide Dienste stellten den Nutzern eine technische Plattform zur Verfügung.
Zumindest nach deutschem Recht sind die Betreiber einer Plattform im ersten Schritt nicht für die Inhalte der Nutzer verantwortlich. Erst wenn die Betreiber von rechtsverletzenden Inhalten erfahren und nicht agieren, kommt eine Haftung für diese in Betracht.
Auf Basis dieser Annahme war Megaupload also nicht illegal. Die Handlungen einiger Nutzer, die darüber urheberrechtlich geschützte Werke verbreiteten, waren es jedoch sehr wohl.
Ist Mega nun sicherer als Megaupload?
Zu unterscheiden ist hier zwischen der technischen und der juristischen Sicherheit.
Hinsichtlich der technischen Sicherheit hat Mega erheblich aufgeholt. Dank HTML5 ist die Verschlüsselung der hochgeladenen Inhalte direkt im Browser möglich. Eine Funktion, die es bisher so nicht gab. Wer Dateien verschlüsselt hochladen wollte, musste dies zuvor auf dem heimischen PC abwickeln. Technisch ist der Dienst also sicherer als zuvor, da jetzt jede Datei verschlüsselt hochgeladen wird.
Auf der anderen Seite wurden bereits erste Sicherheitslücken auf der Mega Website entdeckt, die etwa den massenhaften Versand von Spam erlauben. Für die Nutzer des Dienstes ist diese Lücke mitunter jedoch weniger relevant.
Bei der juristischen Sicherheit ist die Situation etwas komplexer. Nach wie vor haftet Mega als Diensteanbieter nicht für die Inhalte der Nutzer. Zumindest dann nicht, wenn man über urheberrechtsverletzende Dateien keine Kenntnis hat.
Mega hat sich hier gleich mehrfach abgesichert. So wurde ein Formular für Rechteinhaber eingebunden, über welches diese Rechteverletzungen melden können. Mega ist dann zur Löschung der Dateien verpflichtet.
Auch in den Nutzungsbedingungen hat man sich mehrfach abgesichert. So werden die Nutzer eindringlich darauf hingewiesen, keine Dateien hochzuladen oder zu verbreiten, die damit die Rechte von Dritten verletzen würden.
Besonders knifflig ist jedoch ein anderer Abschnitt. So speichert Mega IP-Adressen, Kommunikationslogs und weitere Daten zur Nutzung der Mega-Website. Auf Anfrage von Strafverfolgungsbehörden werde man diese auch aushändigen.
Von der Verbreitung von Dateien, die die Rechte von Dritten verletzen, sollte man also dringend absehen.