Ist das Mitschneiden von Spotify, Maxdome und Co. legal?
Im Internet gibt es zahlreiche legale Möglichkeiten, Musik zu hören sowie Filme oder Serien anzusehen. Viele Nutzer greifen darauf zurück, suchen aber auch nach Optionen, Musik oder Filme lokal oder auf mobilen Geräten zu speichern. Ist das eigentlich erlaubt? Das kommt auf den Einzelfall an, wissen Experten des Medien- und Urheberrechts.
So sieht die Rechtslage aus
Für Internetradio gilt grundsätzlich dasselbe wie für klassische Radiosender: Aufnahmen für private Zwecke sind gestattet, die Weitergabe und kommerzielle Nutzung hingegen ist verboten. Solche Aufnahmen sind über Mitschnitte möglich, auch als Rippen bezeichnet, was eine entsprechende Software erforderlich macht. Diese wiederum muss legal sein. Davon abzugrenzen sind Filesharing-Dienste, bei welchen unberechtigterweise Musik- und Filmdateien weitergegeben werden.
Weitere Sonderfälle sind Streaminganbieter wie Spotify, Napster, Deezer oder Apple Music, bei welchen es sich nicht um Radio-Dienste handelt. So akzeptiert der Nutzer bei Spotify mit Anerkennung der AGB, dass er die Inhalte weder kopiert, vervielfältigt, rippt, aufnimmt oder öffentlich zugänglich macht.
Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, Experte für Medienrecht, sieht in einem Mitschnitt von Streams zum privaten Gebrauch dennoch keine Urheberrechtsverletzung, wie er gegenüber FOCUS Online äußert: Spotify sei keine illegale Quelle und der Nutzer umgehe mit einer lokalen Speicherung keinen Kopierschutz. Allenfalls könne daher von einer rechtlichen Grauzone die Rede sein. Bislang sei nicht geklärt, ob die AGB überhaupt in dieser Form gesetzeskonform sind und somit, welche Maßnahmen Spotify bei einer Verletzung der AGB ergreifen könne. Möglicherweise sei mit einer Sperrung des Nutzeraccounts zu rechnen. Diese Ansicht vertritt auch der Kölner Anwalt für Urheber- und Medienrecht Christian Solmecke in unterschiedlichen Stellungnahmen.
Musik aufnehmen und mitschneiden
Der einfachste Weg ist eine digitale Aufnahme über die Signale der Soundkarte. Die frei erhältliche Software für Windows „No23 Recorder“ beispielsweise ist in der Lage, die Audiosignale zu erfassen und als MP3-Datei zu speichern, bietet aber ansonsten kaum Möglichkeiten.
Ebenfalls kostenlos, aber wesentlich umfangreicher in den Funktionen ist „Audacity“, auch für Mac, Linux und mobile Geräte verfügbar. Hier kann der Stream von Spotify direkt an die Software übergeben und zum Speichern in unterschiedliche Formate exportiert werden. Komfortabel sind ein Timer und die Möglichkeit der anschließenden Bearbeitung. Das ist bei der Aufnahme mehrerer Songs direkt hintereinander auch erforderlich, denn sie werden in einer Datei gespeichert und müssen manuell geschnitten werden.
Eine kostenpflichtige, aber dennoch günstige Einsteigerlösung für aktuelle Microsoft-Betriebssysteme ist „Audials Tunebite 2016 Premium“, mit der Streams von Spotify, Napster, Apple Music, Deezer und weiteren Anbietern mitgeschnitten, konvertiert und lokal gespeichert werden können. Im Gegensatz zu Audacity werden die einzelnen Stücke automatisch getrennt und in separaten Dateien abgelegt. Auch für unterwegs gibt es eine Option: „Du kannst deine Musik auch für verschiedene portable Geräte wie Android Smartphones, Tablets, Apple iPhone, Apple iPad oder Spielekonsolen konvertieren und so immer und überall auf deine Musik zugreifen“, erläutert der Anbieter. Neben dem Konvertieren, Aufnehmen und Abspielen bietet die Software eine Musikverwaltung mit Autovervollständigung der ID3-Tags.
Filme aufnehmen
Wer nach einer Möglichkeit für Musik und Filme sucht, findet mit der Produktvielfalt von Audials umfangreiche Lösungen zu einem günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis: „Mit dem Streamingrekorder von Audials Tunebite Platinum können Videos von Internetseiten heruntergeladen, Internet TV oder Musik von Musikdiensten aufgenommen sowie Kinofilme und TV-Serien von Online-Videotheken mitgeschnitten werden.“ Speziell für Video-on-Demand-Portale wie beispielsweise Maxdome oder Netflix empfiehlt der Anbieter die „Audials Moviebox“ mit vordefinierten Konfigurationen. Diese ist allerdings nicht für Musikaufnahmen von Streaming-Diensten geeignet.