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Gutscheine: Bares Geld sparen beim Einkaufen

Längst haben viele Shops Gutscheine als ideale Möglichkeit entdeckt, neue Kunden auf ihr Angebot aufmerksam zu machen und Stammkunden einen Treuebonus zukommen zu lassen. Natürlich profitieren auch die Kunden davon. Denn weil sie dank der Gutscheine alle Produkte, die sie benötigen, erheblich günstiger bekommen, können sie sich auch das eine oder andere Extra leisten.

Wie wird der Gutschein eingelöst?

Das Grundprinzip ist beim Einlösen von Gutscheinen bei allen Shops gleich, auch wenn es im Detail kleine Unterschiede gibt: Vor dem Einkauf geht der Kunde auf ein Portal wie Rabattcode.de und sieht sich dort nach einem kostenlosen Gutschein für den Shop seiner Wahl um. Handelt es sich um einen Gutschein mit Gutscheincode, muss er diesen lediglich kopieren, bevor er im Shop nach den gewünschten Produkten stöbert. Eingeben muss er den Code anschließend in aller Regel während des Bezahlvorgangs. Es gibt jedoch auch Gutscheine ohne Rabattcode. In diesem Fall muss der Seitenbesucher lediglich den Button „Gutschein einlösen“ anklicken und daraufhin den Link zum Shop folgen, damit er zum Sonderpreis einkaufen kann.

Ein Gutschein als Geschenk?

Wer auf der Suche nach einem Geschenk für besondere Anlässe sucht, greift ebenfalls gern auf Gutscheine zurück. Der Grund: Oft weiß derjenige schlicht und ergreifend nicht, was sich der Beschenkte wünscht oder was er brauchen könnte. Sie zahlen also einen bestimmten Betrag an den Shop und erhalten dafür einen Gutschein des Shops, den der Beschenkte jederzeit einlösen kann. Diese Variante ist aber nicht nur bei Online-Shops möglich, sondern auch in vielen Ladengeschäften vor Ort.

Wie lange gelten die Gutscheine?

Wer kostenlose Gutscheine für seinen Einkauf im Netz nutzt, braucht sich in aller Regel keine Gedanken darüber zu machen, wie lange der Gutschein gültig ist. Schließlich sichert er sich seinen Gutschein in den meisten Fällen direkt vor dem Einkauf. Es besteht also keine Gefahr, dass der Gutschein ungenutzt verfallen könnte.

Etwas anders ist die Situation bei Geschenkgutscheinen. Hier kann es sehr wohl sein, dass die Gültigkeitsdauer des Gutscheins vom Geschäftsinhaber befristet wird, der Beschenkte seinen Gutschein also innerhalb eines bestimmten Zeitraums einlösen muss. Aber auch Gutscheine, auf welchen kein Verfallsdatum angegeben ist, können nicht beliebig lange eingelöst werden. Der Grund: Bei diesen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist gilt ab dem Ende jenes Jahres, in welchem er gekauft wurde. Das heißt: Wer einen Gutschein besitzt, der 2017 gekauft wurde, hat bis Ende 2020 Zeit, diesen einzulösen. Ansonsten verfällt er. Allerdings hat der Gutschein-Besitzer dann ein Recht auf eine Rückerstattung des Geldwertes, wobei der Inhaber des Geschäfts eine Spanne von 15 bis 20 Prozent einbehalten darf.