GEZ abmelden
Wer rundfunkempfangsfähige Geräte bereithält, ist eigentlich verpflichtet diese anzumelden und die dafür festgelegten Gebühren zu entrichten. Viele versuchen jedoch diese Gebühren zu umgehen. Dabei gibt es einige Befreiungstatbestände. Techfacts hat Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengetragen und erklärt, wann und für welche Geräte Sie Gebühren zahlen müssen und wie Sie sich wieder abmelden können.
Die Rundfunkgebühren sind vielen Bürgern ein Dorn im Auge. Die Vorwürfe sind dabei vielfältig und reichen von einseitiger Programmgestaltung bis hin zu überhöhten Beiträgen. Letztendlich zahlt die Mehrheit der Bundesbürger jedoch die geforderten Gebühren.
Warum Sie Rundfunkgebühren zahlen müssen
Das öffentlich-rechtliche Fernsehen finanziert sich aus dem Pool der Rundfunkgebühren. Dies ist auf den sogenannten Rundfungebührenkstaatsvertrag zurückzuführen. Dieser regelt die wesentlichen Bestandteile des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Wurzeln der Gebühren schlagen in der direkten Nachkriegsphase. Nachdem die Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde, stand die Frage nach einem Rundfunk im Raum. Ursprünglich war unter anderem ein staatlicher Rundfunk angedacht. Mangels der Staatsferne wurde diese Idee jedoch vom Gedanken eines bürgerfinanzierten Systems verworfen.
Das System der Rundfunkgebühren sieht vor, dass Bürger mit empfangsfähigen Geräten einen monatlichen Beitrag entrichten. Die Rundfunkanstalten erhalten dadurch eine enorme Unabhängigkeit, da Sie nicht auf die Finanzierung durch den Staat angewiesen sind. Im Gegenzug dafür erhält der Bürger ein breites Informationsangebot.
So verlockend der Gedanke auch klingt und bis heute umgesetzt wird, ist die gewünschte Unabhängigkeit nicht mehr in der einst angedachten Form vorhanden. Ereignisse der vergangenen Jahre haben dies nur zu deutlich gemacht, wenn namhafte Mitarbeiter aufgrund unliebsamer Berichterstattung ihren Hut nehmen mussten.
An der Gebührenpflicht selbst ändern derartige Ereignisse selbstverständlich nichts. Doch viele wissen gar nicht, ob Sie überhaupt Rundfunkgebühren bezahlen müssen und wenn ja wofür.
Wann Sie Rundfunkgebühren bezahlen müssen
Grundsätzlich kann man sagen, dass jeder Bürger mit rundfunkempfangsfähigen Geräten zur Zahlung der Rundfunkgebühren verpflichtet ist. Doch diese Regelung kennt vielfältige Ausnahmetatbestände, die es schwierig machen den Überblick zu behalten. Ein einfaches Beispiel dafür sind Ehepaare.
Ehepaare müssen die Rundfunkgebühren nur einmalig entrichten, also nicht pro Person. Dies gilt jedoch nur dann, wenn beide Ehepartner im selben Haushalt leben. Sobald ein Ehepartner einen weiteren Haushalt gründet (beispielsweise im Rahmen der doppelten Haushaltsführung) wären die Gebühren theoretisch erneut fällig.
Wer von den Rundfunkgebühren befreit ist
Minderjährige sind von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, solange Sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Dies ändert sich, sofern es sich um einen Auszubildenden handelt. Auch Studenten sind trotz Ihres häufig sehr geringen Einkommens rundfunkgebührenpflichtig.
Gleichsam ist es jedoch so, dass sich vor allem Studenten von den Rundfunkgebühren befreien lassen können. Dies trifft auf Studenten zu, die BAföG erhalten. Die entsprechende Bestätigung muss an die GEZ mit einem Befreiungsantrag übersandt werden. Sobald dieser genehmigt ist, tritt die Befreiung in Kraft. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.
Geräte, für die man Rundfunkgebühren entrichten muss
Die Rundfunkgebühren sind für alle rundfunkempfangsfähigen Geräte zu entrichten. Dazu gehören also Fernseher oder Radios (auch Autoradios gehören in diese Kategorie). Ebenfalls neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden mittlerweile erfasst. Gemeint sind damit etwa ein internetfähiger PC oder Smartphone. Schließlich wäre es auch hier theoretisch möglich, auf die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zuzugreifen.
So melden Sie sich bei der GEZ ab
Es gibt verschiedene Gründe, die eine Fortzahlung der Rundfunkgebühren stoppen. Aus diesem Grunde ist es auch möglich, sich bei der GEZ als Rundfunkteilnehmer abzumelden. Entsprechende Formulare können auf der Homepage der GEZ heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auch in vielen Banken liegen die Formulare auf.
Bei Ihrer Abmeldung müssen Sie außerdem einen nachvollziehbaren Grund angeben, der Ihre Abmeldung rechtfertigt. Gründe wie mangelndes Interesse am öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind nicht möglich. Vielmehr müssen Sie aus Deutschland wegziehen oder einen Nachweis darüber erbringen, dass Sie keine rundfunkempfangsfähigen Geräte mehr besitzen. Nur dann hat Ihre Abmeldung eine Chance auf Erfolg. Sie dürfen sich aber sicher sein, dass Ihre Daten weiterhin von großem Interesse sind und Sie in absehbarer Zeit Besuch eines Rundfunkgebührenbeauftragten erhalten.
Ich wurde von der GEZ als „Schwarzseher“ erwischt
Auch wenn viele Bürger ihre Rundfunkgebühren entrichten, gibt es doch einen sehr großen Personenkreis, der dies nicht tut. Da die Rundfunkgebührenbeauftragten keinerlei „hoheitlichen“ Rechte haben, ist es ihnen kaum möglich festzustellen, ob Sie ein Rundfunkgerät bereithalten.
Die meisten „Schwarzseher“ begehen einfach einen Fehler und werden dann entdeckt. Beispielsweise lassen sie die Rundfunkgebührenbeauftragten in ihre Wohnung oder sie gestehen im Gespräch, dass sie ein Gerät besitzen. Sobald dieser Fall eingetreten ist, kommen Sie um die Rundfunkgebühren kaum noch herum. Wenn Sie jedoch gefragt werden, wie lange Sie die Geräte bereits besitzen, seien Sie clever.
Da derartige Forderungen nach drei Jahren verjähren, können die Rundfunkgebührenbeauftragten die Gebühren für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten nachträglich eingezogen werden. Hier läuft also schlimmstenfalls schnell ein mittlerer dreistelliger Betrag auf. Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte oder Radios sind Gebühren von rund 6 Euro im Monat fällig. Bei Fernsehgeräten sind es rund 17 Euro pro Monat.
Demnach müssten Sie zwischen 180 und 612 Euro nachzahlen, sollten Sie ertappt werden. Wenn Sie also gefragt werden, wie lange Sie Ihr Rundfunkgerät bereits besitzen, sollten Sie eine clevere Antwort geben. Ein Strafverfahren oder dergleichen müssen Sie übrigens nicht befürchten. Das „Schwarzsehen“ stellt keinen Straftatbestand dar.
Haushaltsabgabe ab 2013
Spätestens ab Januar 2013 kommt kaum noch ein Haushalt um die Gebührenpflicht herum. Ab diesem Zeitpunkt gilt nämlich die neue Haushaltsabgabe. Diese besagt, dass jeder Haushalt die Gebühren zu entrichten hat. Die Zahl oder der Status der Bewohner (Angestellt, Student, ALG II Empfänger) hat darauf keinen Einfluss mehr.
Lediglich wenn der Haushaltsvorstand von einer Person gestellt wird, die sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen kann, könnten auch alle anderen Haushaltsmitglieder davon profitieren.