ESTA-Antrag: So läuft die elektronische Einreise in die USA per E-Visum
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind bekannt dafür, bei der Einreise notorisch penibel auf alle erforderlichen Dokumente zu achten. Dazu gehört – neben einem aktuellen Reisepass, einem Ticket für den Rückflug und genügend finanziellen Reserven – auch ein genehmigter ESTA-Antrag, der den Aufenthalt in den USA auch ohne Visum für 90 Tage erlaubt.
Was ist ESTA?
ESTA (kurz für Electronic System for Travel Authorization) ist ein System zur elektronischen Erteilung von Reisebewilligungen zur Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika. Es vereinfacht den Einreiseprozess um ein Vielfaches und bietet weltweit Bürgern die Chance, in die USA zu reisen, ohne langwierige Visa-Anträge zu stellen. Es dient hauptsächlich einem kurzen Verbleib in den USA wie beispielsweise in den Schulferien.
Wo genau unterscheiden sich Visum und ESTA?
Bei ESTA handelt es sich nicht um ein Visum im klassischen Sinne – dieses müsste bei der US-amerikanischen Botschaft beantragt beziehungsweise bewilligt werden und erfordert das Ausfüllen eines deutlich umfangreicheren Fragebogens. Besonders praktisch ist im direkten Vergleich neben der deutlich geringeren Anzahl an Fragen auch das bequeme Beantragen über ein Online-Formular direkt von der eigenen Wohnzimmercouch aus. Darüber hinaus ist der Prozess wesentlich günstiger, in der Regel rechnet man mit 14 US-Dollar pro Person, zu denen zusätzlich noch die Kosten für die Umwandlung in die amerikanische Währung kommen.
Da die Beantragung jedoch relativ zeitaufwändig ist und das penible Überprüfen aller Eingaben auch Nerven kostet, kann es sich lohnen, das USA ESTA mit E-Visums zu beantragen.
Warum braucht man ESTA?
ESTA wurde als Reaktion auf die Anschläge des 11. Septembers in New York ins Leben gerufen. Das System soll es möglichen Angreifern deutlich schwerer machen, ohne vorherige gründliche Überprüfung in die Vereinigten Staaten von Amerika einzureisen. In diesem Rahmen ist ESTA für alle Staatsbürger der am Visa Waiver Programm teilnehmenden Nationen verfügbar; alle anderen müssen weiterhin ein klassisches Visum beantragen.
Um in die USA fliegen zu dürfen, braucht man ein solches ESTA-Visum. Das ESTA-Visum erlaubt es dem Besitzer, für maximal 3 Monate einzureisen und lässt sich bis auf dringende Notfälle nicht verlängern.
Welche Länder sind Teil des ESTA – Programms?
Zum einen: Die EU-Länder: Ein großer Teil der EU ist Teil des Visa Waiver Programms. Zusätzlich die Schweiz sowie andere nicht EU-Staaten in Europa. Auf dieser Seite findet man eine Liste aller teilnehmenden Nationen.
Und zum anderen: Japan, Australien, Südkorea, Chile und Taiwan gehören auch zum Visa Waiver Programm. Argentinien und Uruguay wurden 2002/03 von den USA entfernt.
Wie viel kostet ein ESTA – Visum?
Die Kosten für einen ESTA-Antrag sind nicht einfach willkürlich gewählt oder dienen dazu, einkommensschwachen Reisenden den Zutritt zu verwehren – vielmehr sollen sie schlicht die anfallenden Bearbeitungsgebühren der US-Beamten decken. Die genauen Kosten eines ESTA-Antrags finden Sie hier.
Das sollte man beim ESTA-Antrag beachten:
Früh beantragen
Beim Beantragen eines ESTA Visums kann es immer zu unerwarteten Schwierigkeiten kommen. Deshalb sollte man das Beantragen ungefähr 4 – 6 Wochen vor der Einreise planen. Im Falle veralteter Reisepässe oder Formulare bleibt so meistens genug Zeit, um die auftretenden Probleme zu lösen.
Genaue Angaben
Die Angaben beim Ausfüllen des ESTA Antrags sollten unter allen Umständen wahrheitsgemäß und präzise beantwortet werden. Vor allem bei früheren Einreisen in die Vereinigten Staaten von Amerika sollten sie Einreise genau nachprüfen.
Allgemein: Das sollte man generell beachten
Einige weitere Punkte sollte jeder zusätzlich beachten: Ähnlich wie beispielsweise in Kanada ist jeder Besucher verpflichtet, genügen finanzielle Reserven mitzuführen, um sich seinen Aufenthalt vollständig leisten zu können. Reserven über 10.000 Euro müssen jedoch beim Zoll vorher angemeldet werden, andernfalls drohen Bußgelder und eine strafrechtliche Ermittlung. Des Weiteren wird verlangt, ein Flug-, Bus- oder Bahnticket vorlegen zu können, das den Zeitpunkt der geplanten Ausreise bestätigt.