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Drohnen: Was gibt es bei der Nutzung zu beachten?

Sie erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und erobern den privaten Markt quasi im Flug: wir sprechen von Drohnen. Doch darf man eine Drohne einfach in die Lüfte schicken oder muss man dabei irgendwelche Gesetze kennen und beachten? Wir klären euch im folgenden Beitrag auf, damit ihr eure atemberaubenden Luftaufnahmen machen könnt, ohne mit rechtlichen Folgen oder Bußgeldern rechnen zu müssen, damit ihr die besten Drohnen im Test ungestört fliegen lassen könnt.

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Drohnen- die neuen Objekte der Lüfte

Wer privat oder gewerblich eine Drohe auf einen Rundflug schicken möchte, der sollte sich im Vorfeld über die gesetzlichen Vorgaben informieren, um nicht im Nachhinein unangenehm überrascht zu und womöglich zur Kasse gebeten zu werden. Ausschlaggebend ist hier erstmal das Gewicht der Drohne. Übersteigt die gewählte Drohne ein Gewicht von 4,9 kg, dann benötigt man eine Aufstiegserlaubnis, um die Drohne steigen zu lassen. Diese Erlaubnis erteilt die Landesluftfahrtbehörde, nachdem man einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Darüber hinaus wird die Erlaubnis für einen Flug der Drohne nur erteilt, wenn man eine Versicherung für die Drohne nachweisen kann. Die Erlaubnis für einen Fug kann schon mal bis zu 200 Euro kosten und da lohnt sich zudem sich die Drohnen Versicherung im Vergleich anzuschauen. Doch auch kleinere Modelle dürfen nicht einfach so in die Luft gehen. Wiegt die Drohne mehr als 2 Kg, dann muss der Flugführer einen Drohnenführerschein nachweisen und wiegt die Drohne mehr als 250g, dann muss sie mit den Kontaktdaten des Piloten gekennzeichnet werden. Fassen wir noch einmal zusammen:

  • >250g: Die Drohne muss eine Kennzeichnung erhalten, die dauerhaft hält und die vollständigen Kontaktdaten des Halters beinhaltet.
  • >2 kg: Der Halter der Drohne muss einen Drohnenführerschein nachweisen können. Die Prüfung kann ab 16 Jahren bei einem Luftsportverband abgelegt werden und ein Nachweis muss immer mitgeführt werden.
  • >4,9 kg: zusätzlich zu den beiden andere Voraussetzungen muss der Flug der Drohne genehmigt werden und der Halter muss eine Drohnenversicherung nachweisen.

Wo darf geflogen werden

Auch wenn man nur für private Zwecke eine Drohne steigen lassen möchte, sollte man wissen, dass dies nicht überall erlaubt ist und geduldet wird. Sollte man gegen diese Auflagen verstoßen, dann muss man mit Bußgeldern von bis zu mehreren Hundert Euro rechnen. Zum einen können Rundflüge über unerlaubten Gebieten, wie Krankenhäuser, Gefängnissen, Militäreinrichtungen wie Kasernen, Industrieanlagen und Bundesstraßen, Materialschäden verursachen, zum anderen kann der Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Bevölkerung in Gefahr geraten. Ein Rundflug über Privatgrundstücke mit Video oder Fotoaufnahmen ist nur nach vorheriger Erlaubnis des Grundstücksbesitzers erlaubt, nur so kann das Persönlichkeitsrecht gewahrt werden. Die Flughöhe einer Drohe, die zu Hobbyzwecken aufsteigt, darf die Höhe von 100 Meter nicht überschreiten. Möchte man seine Drohne höher fliegen lassen, so ist das nur auf sogenannten Modellflugplätzen erlaubt. Als Faustregel ist zu beachten, dass man die Drohne immer im Blick haben muss. Sieht man aufgrund schlechter Wetterverhältnisse nur bis zu 70 Meter, dann darf die Drohne oder der Quadrocopter auch nicht höher steigen. Fassen wir auch das noch einmal zusammen:

  • Verstößt man gegen die Auflagen zum Schutz vor Materialschäden und Gesundheit und Sicherheit, dann können Bußgelder von mehreren hundert Euro erhoben werden.
  • Verboten sind Flüge über Krankenhäusern, Militärischen Einrichtungen, Gefängnissen, Industrieanlagen und Bundesstraßen.
  • Fliegt man mit einer Drohne über Privatgrundstücke und macht Bilder oder Fotos, dann benötigt man die Zustimmung des Grundstückseigentümers.
  • Die Flughöhe darf 100 Meter nicht überschreiten und wenn die Sicht auf die Drohne eingeschränkt ist, dann muss man die Flughöhe anpassen.