Digital Services Act (DSA): Facebook und Co. mit neuen Regeln
Geht es nach der EU, dann soll das Internet wieder ein besserer Ort werden. Im Fokus stehen insbesondere Social-Media-Dienste, die derzeit beziehungsweise in der Vergangenheit nicht immer geglänzt haben. Der Digital Services Act (DSA) wird dafür neue Regeln bringen, er gehört zum EU-Gesetzespaket. Der DSA regelt die gesellschaftlichen Aspekte, betroffen sind sämtliche Online-Plattformen. Also zum Beispiel WhatsApp, Facebook und Amazon. Die neuen Regulierungen vom Digital Service Act sollen für den Nutzer positive Auswirkungen haben. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Information, dass der DMA (Digital Markets Act) die wettbewerbsrechtlichen Aspekte im Auge hat.
Das ist das Ziel
Die Einführung der neuen Regeln für Facebook und Co. sollen das Ziel haben, dass der Endverbraucher im Internet besser vor Hetze und Hass geschützt ist. Des bedeutet unter anderem, dass man weniger auf rechtswidrige Inhalte trifft. Damit sind sowohl Online-Shops mit betrügerischen Angeboten als auch Postings gemeint, die die Persönlichkeitsrechte angreifen beziehungsweise verletzen.
Es sei allerdings auch klar erwähnt, dass der Digital Services Act keinen negativen Einfluss auf die generelle Meinungsfreiheit hat. Ein Thema, das sehr wichtig ist und ebenfalls behandelt werden muss. Trotzdem wird es immer einen Unterschied zwischen Hass und Meinungsfreiheit geben.
Der Nutzer erhält mehr Freiheiten bei bestimmten Themen
Wenn man auf Instagram oder Facebook unterwegs ist, dann werden jedem Nutzer andere Bilder beziehungsweise Nachrichten angezeigt. Zumindest in Bezug auf die Reihenfolge, wobei die Gründe dafür oft nur der dafür eingesetzte Algorithmus kennt. Genau das soll sich ändern, man soll mehr Klarheit erhalten und auch aktiv eingreifen können.
Beispiel: Hat man auf Facebook einmal das Schlagwort „Corona“ eingegeben, dann wird dies zunächst gespeichert. Langfristig stuft das Netzwerk den Begriff aber als „interessant“ für den Nutzer ein und reiht Beiträge dazu vor. Dabei muss das Interesse daran gar nicht mehr aktuell sein, am Ende entgehen einem so jedoch Beiträge mit tatsächlichem Interesse.
Mit dem DSA soll es nun dazu kommen, dass diese Schlagwörter vom Nutzer eingesehen und auf Wunsch sogar gelöscht werden können. Man kann dem Netzwerk damit zeigen, dass man zu einem bestimmten Thema kein Interesse mehr hat.
Kleinere Änderungen auch bei Online-Werbung
Die neuen Regeln verbieten Online-Tracking bei Minderjährigen für Werbezwecke. Erwachsenen darf hingegen weiter personalisierte Werbung eingeblendet werden, Ausnahmen bestehen lediglich bei den Bereichen „Politik“ und „Sexualität“.
Dann treten die Regeln vom DSA in Kraft
Die Vorlage eines Entwurfs wurde im Dezember 2020 von der EU-Kommission vorgelegt. Ein Jahr darauf kam es zu einer Einigung der EU-Staaten. Weiter geht es im Vorgang mit dem Parlament und anschließend mit dem sogenannten „Trilogprozess“. Hier ist es entscheidend, dass alle Institute (in diesem Fall drei) eine Einigung erzielen. Das Ganze soll Ende 2022 erledigt sein, zum aktuellen Zeitpunkt wäre also eine Einführung der neuen Regeln ab 2023 denkbar.
Alles in einem ist der Digital Services Act ein Schritt in die richtige Richtung. Noch bleibt jedoch abzuwarten, welche Auswirkungen die Regeln in der Praxis haben. Am Papier ist die Sache klar, das Internet wird für den Endverbraucher sicherer und weniger rechtswidrig. Zu begrüßen sind auch die neuen Freiheiten, wenn es zum Beispiel um eingetragene Schlagworte auf Facebook geht. Bis zur Einführung ist aber noch ein wenig Zeit und es kann sich noch das eine oder andere Detail ändern.