Arten von elektronischen Signaturen
Bei elektronischen Signaturen handelt es sich um Daten (in der Regel elektronische Dokumente), die mit spezifischen elektronischen Informationen verknüpft sind. Es gibt drei Arten: die einfache elektronische Signatur (EES), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Je nach Art der Signatur lassen sich damit die signierende Person eindeutig identifizieren und überprüfen, ob die Daten nachträglich geändert wurden. Sie können mithilfe verschiedener Tools elektronische Signaturen erstellen und anbringen – mittlerweile auch ohne Hardware.
In diesem Artikel verschaffen wir Ihnen einen Überblick darüber, was es mit den verschiedenen Signaturformen auf sich hat und auf welche Weise Sie diese erzeugen können.
Einfache elektronische Signatur
Eine einfache elektronische Signatur muss keine bestimmten Anforderungen erfüllen. Sie dient weder zur Identitätszuweisung des Signierenden noch zur Integrationsprüfung des signierten Dokuments. Dadurch hat sie kaum Beweiskraft inne und sollte nur verwendet werden, wenn das rechtliche Risiko bei den zu unterzeichnenden Daten sehr gering ist. Beispiele für eine einfache elektronische Signatur sind die Namensnennung am Ende einer E-Mail, eingescannte Unterschriften oder Dokumentationen. Daran merkt man, dass die Erstellung dieser Signaturform recht simpel und schnell umsetzbar ist.
Fortgeschrittene elektronische Signatur
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur ist schon etwas aufwendiger und sicherer als die einfache Form. Das hängt damit zusammen, dass sie eindeutig einem Signierenden zuordbar sein und eine nachträgliche Manipulation des Dokuments erkennbar machen muss. Dies wird durch einen einzigartigen, geheimen Signaturschlüssel bewerkstelligt, auf den nur die signierende Person Zugriff hat. Der Signatur wird somit eine höhere Beweiskraft zugeschrieben. Verwendet wird sie z.B. bei Datenschutzerklärungen, Angeboten und Vollmachten.
Qualifizierte elektronische Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur ist die sicherste Signaturform. Sie erfüllt, wie die fortgeschrittene Form die Anforderung, dass sie unbestreitbar einer Person zuweisbar ist und eine nachträgliche Änderung des signierten Dokuments deutlich macht. Ihre hohe Sicherheit und Beweiskraft kommen ihr dadurch zugute, dass der Signierende seine Identität von einem Vertrauensdiensteanbieter überprüfen lassen muss.
Ein Vertrauensdiensteanbieter ist ein offiziell anerkannter Anbieter, der sicherstellen soll, dass elektronische Transaktionen im digitalen Raum sicher und vertrauenswürdig abgewickelt werden können. So stellt er nach einer Identitätsprüfung der signierenden Person (z.B. durch Video-Intent) elektronische Zertifikate für qualifizierte elektronische Signaturen aus, die eindeutig dem Signierenden zugeordnet können werden müssen.
Durch dieses hohe Maß an Vorkehrungen ist die Signaturform einer eigenhändigen Unterschrift auf Papier quasi gleichgestellt. Es gibt jedoch Dokumente, für die der Gesetzgeber eine handschriftliche Unterschrift vorsieht. Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden können, sind z.B. Bürgschaften und befristete Arbeitsverträge.