Vorratsdaten: Unterschiedliche Gutachten werfen Fragen auf
Wie nützlich die Vorratsdatenspeicherung wäre, ist ein umstrittenes Thema. Zusätzliches Feuer erhält dies nun durch zwei Gutachten des Max-Planck-Instituts. In beiden geht es um den Nutzen der umstrittenen Datenspeicherung. Paradoxerweise kommen die Gutachten zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen.
Für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist dies ein erhebliches Problem. Kurz nachdem dieser Sachverhalt bekannt wurde, gab es erste Manipulationsvorwürfe gegen die deutsche Justizministerin. Diese wehrt sich vehement gegen die Anschuldigungen. Beide Gutachten seien völlig unabhängig.
Datensammlung wirft Fragen auf
Die Vorratsdatenspeicherung hat vor allem 2010 erheblichen Staub aufgewirbelt. Im Wesentlichen schrieb das Gesetz die Speicherung sämtlicher elektronischer Verbindungsdaten für einen Zeitraum von sechs Monaten vor.
Die Herausgabe sollte nur bei schwersten Verbrechen möglich sein. Ansonsten sollten die Daten sicher unter Verschluss bleiben.
Kritiker bemängelten jedoch, dass die Versuchung die Daten auch zweckfremd zu nutzen groß sei. Wieso nicht auf die Daten zugreifen, wenn sie doch schon da sind?
Vor allem aber der Generalverdacht unter den praktisch alle Bürger gestellt würden, führte zu einem erheblichen Widerstand seitens der Bevölkerung.
Fragwürdige Unterschiede
Im Wesentlichen sollen beide Studien gleich geblieben sein. Die aktuelle Variante habe man lediglich um empirische Messdaten angereichert. Gerade diese sind aber für eine seriöse Beurteilung des Nutzens einer Vorratsdatenspeicherung entscheidend.
Weiterführende Informationen zum Thema Vorratsdatenspeicherung, den daraus resultierenden Risiken für die Bevölkerung und die Tragweite liefert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Auch wenn das Gesetz gegenwärtig auf dem Abstellgleis steht, sollte man als aktiver Netznutzer auch weiterhin hellhörig bleiben.