Verkaufsverbot für Samsung Galaxy Tab 10.1 bleibt in Kraft
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1 sowie 8.9 aufrecht erhalten. Nach Ansicht der Richter ahmen die Galaxy Tabs das iPad von Apple auf unerlaubte Weise nach.
Der Rechtsstreit rund um das Samsung Galaxy Tab geht weiter. Nach dem jüngsten Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf scheint erneut kein Ende der "Patentkriege" in Sicht.
Laut dem Gericht habe Samsung das Apple iPad in unerlaubter Weise nachgeahmt. Ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 oder 8.9 bleibt in Deutschland in Kraft.
Nachfolgemodell Galaxy Tab 10.1N nicht betroffen
Obwohl die beiden Tablets in Deutschland weiterhin nicht verkauft werden dürfen, ist das Nachfolgemodell davon nicht betroffen. Im vergangenen Jahr hatte Samsung das Galaxy Tab 10.1N speziell für den deutschen Markt realisiert, nachdem das 10.1 nicht vertrieben werden durfte. Die rechtlichen Streitigkeiten zeugen von einer höchst komplizierten Rechtslage.
In Deutschland verboten – in den Niederlanden erlaubt
Jenseits der Landesgrenzen Deutschlands sieht die Situation indes anders aus. So hat ein Gericht in Den Haag das Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 aufgehoben.
In den Niederlanden darf das Produkt also wieder verkauft werden. Wer grenznah zu den Niederlanden wohnt, muss nur wenige Kilometer fahren um in den Besitz eine Galaxy Tab 10.1 zu gelangen.
Ausblick für das Galaxy 10.1N
Obwohl das Galaxy Tab 10.1N weiter verkauft werden darf, ist dessen Zukunft ungewiss. Denn auch hier liegen sich Apple und Samsung bereits in den Haaren. Das Landgericht Düsseldorf hatte vergangenes Jahr entschieden, dass das 10.1N vorerst weiter verkauft werden darf.
Eine endgültige Entscheidung wird jedoch erst am 9. Februar fallen. Wir bleiben dran und berichten über die Entwicklung.