SCHUFA-Auskunft leicht gemacht
Die Auskunftei SCHUFA hält einen Score für Verbraucher bereit, der ihre Kreditwürdigkeit in Prozent ausdrückt. Dieser Wert wird – kurz erklärt – aus Bonitätsanfragen und Meldungen kalkuliert, die Gläubiger bei Schulden an die Auskunftei herantragen. Mit dem 01. April 2010 wurde die SCHUFA dazu verpflichtet, gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz Verbrauchern zu ermöglichen, ihre Auskunft einzusehen.
Einmal jährlich, so schreibt es das Gesetz vor, soll es Verbrauchern ermöglicht werden, ihre SCHUFA Selbstauskunft unentgeltlich einzuholen. Was dafür nötig ist, stellen wir an dieser Stelle vor.
Antragsformular zur SCHUFA-Selbstauskunft
Die SCHUFA offeriert mehrere Möglichkeiten, um an die Selbstauskunft zu gelangen: Ein Online-Zugang kostet 18,50 € und ermöglicht die unbefristete Abfrage aktueller Daten, wird also ständig auf den neuestem Stand gehalten.
Kostenlos hingegen ist die einmalige Abfrage mittels Papier, für die der Antrag hier im PDF heruntergeladen werden kann. Die Auskunft enthält sämtliche gespeicherten Daten: Wer hat wann welche Infos an die SCHUFA weitergeleitet? – Ist das Bestellformular heruntergeladen und am Rechner ausgefüllt, wird dies zusammen mit einer Ausweiskopie per Post an die auf dem Formular stehende Adresse gesendet und zirka ein bis zwei Wochen später erhalten Verbraucher ihre Auskunft. Einem ausführlichen Artikel zum Thema SCHUFA-Auskunft entnehmen Sie alle Fragen und Antworten.