Online-Banking: Kunden haften für eigene Leichtgläubigkeit bei Phishing-Fällen
Der Bundesgerichtshof hat heute ein Grundsatzurteil zu der Frage gefällt, inwieweit Kunden einer Bank mitverantwortlich sind, wenn ihnen durch Phishing-Attacken Geld entwendet wird. Geklagt hatte eine Rentner, der 5.000,00 Euro durch Phishing verloren waren.
Phishing stellt eine der heimtückischsten kriminellen Methoden im Netz dar. Dem Nutzer wird auf verschiedene Weise vorgegaukelt, dass er sogenannte Transaktionsnummern (TAN) eingeben müsste. Diese sind notwendig, um eine Überweisung durchzuführen. Die Betrüger überweisen sich anschließend selbst größere Geldbeträge.
Nutzer tragen ebenfalls Verantwortung
Seit dem 30. Oktober 2009 gilt ein neues Gesetz, das Nutzer von Online-Banking Angeboten nur dann in die Pflicht nimmt, wenn sie grob fahrlässig gehandelt haben.
Im konkreten Fall ging es jedoch um einen Rentner, der vor diesem Stichtag insgesamt 10 TANs auf einer Phishing-Website eingegeben hatte. Drei Monate später wurde sein Konto mit 5.000,00 Euro belastet.
Das Geld verschwand auf ein Konto in Griechenland. Trotz Rechtshilfeersuchen konnte es nicht zurückgebracht werden. Schließlich habe der Kunde die Überweisung durch seine TAN autorisieren müssen.
BGH folgt Auffassung der Bank
Der Bundesgerichtshof teilte die Ansicht der Bank, dass der Nutzer für den Verlust mitverantwortlich sei. Zum damaligen Zeitpunkt sei bereits allgemein bekannt gewesen, dass TANs per Phishing entwendet werden. Er habe nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen, die notwendig gewesen wäre.
Da sich der Vorfall vor der Gesetzesänderung ereignete, blieb auch unerörtert, ob das Verhalten des Mannes grob fahrlässig oder nur fahrlässig war.
Die Bank treffe jedenfalls kein Verschulden, da sie zur damaligen Zeit bereits ausgiebig im Online-Banking Portal vor den Gefahren durch Phishing gewarnt hatte.
Neuere Phishing-Opfer können beruhigt sein
Personen die nach dem 30. Oktober 2009 Opfer einer Phishing-Attacke wurden, können indes aufatmen. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt erfolgten Gesetzesänderung hat das Urteil für sie keine Bedeutung.
Wer vor diesem Datum betrogen wurde, hat nun jedoch kaum noch Chancen sein Geld wiederzusehen.