Internetfähige Computer dürfen jetzt GEZ zahlen
Auch bei der rein beruflichen Nutzung des Computers, der über einen Internetzugang verfügt, wird ab sofort eine Rundfunkgebühr fällig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dies vor wenigen Stunden am heutigen Dienstag, dem 19. Mai 2009, so entscheiden.
Einen besonderen Fall möchte ich an dieser Stelle einmal kurz erklären. Ein Rechtsanwalt war gegen die Bezahlung der Gebühren, da die Internetnutzung lediglich für die berufliche Nutzung gedacht ist. Letztendlich hat die GEZ die Gebühren mit einem Bescheid festgesetzt. Widersprüche, die erhoben wurden, blieben ebenso wie die Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach erfolglos.