GEZ: Hausverbote sind rechtens
Darauf haben wir alle gewartet. Hausbesitzer dürfen Mitarbeitern der GEZ ein Hausverbot aussprechen. Das hat nun das Amtsgericht Bremen entschieden. Mieter dagegen können auch weiterhin an der Tür nur Tschüs sagen oder gleich diese verschlossen halten.
Genervte Hausbesitzer können aufatmen. Sie können ab sofort den Besuchen der GEZ Einhalt gebieten und den Mitarbeitern ein Hausverbot aussprechen. Dieses ist rechtens und muss nach Aussprache befolgt werden. Die Rundfunkgebührenbeauftragte klingeln meist unangemeldet und fragen nach TV- und Radiogeräten, die nicht angemeldet, aber kostenpflichtig (gebührenpflichtig) sind. Auch wenn es sich um einen staatlichen Auftrag handelt, sind die Bürger den Mitarbeitern keine Rechenschaft schuldig. Anmelden müssen sie ihre Geräte dennoch.
Ausdrückliches Hausverbot
Jetzt kommt frischer Wind in die Endlos-Diskussion. Wie nun bekannt wurde, haben zwei Bremer Unternehmer sich belästigt gefühlt, als unangemeldete Besuche der GEZ-Mitarbeiter sich häuften. Die Unternehmer machten Nägel mit Köpfen und erteilten der GEZ ein "ausdrückliches" Hausverbot – "[…] mit allen beauftragten freien Mitarbeitern und allen Tochterunternehmen und deren Mitarbeitern […] ohne schriftliche vorherige Anmeldung und mit schriftlicher Bestätigung der beiden Unternehmer.
Keinerlei hoheitliche Zwangsrechte
Das Gericht wies die Gegen-Argumente der GEZ zurück und konterte, dass der GEZ gegenüber den Bürgern keinerlei "hoheitliche Zwangsrechte" zustünden – auch weil der Rundfunkstaatsvertrag lediglich das Auskunftsrecht vorsieht. Was jetzt auf die GEZ zukommt, ist auch klar. Die Hausbesitzer werden nach und nach von ihrem Recht Gebrauch machen. Wann auch die Mieter mehr Rechte bekommen, ist noch unklar. Sie brauchen aber weiterhin GEZ-Mitarbeitern keinen Einlass gewähren. Vielleicht tut man sich aber als Mieter mit dem Vermieter zusammen und erlässt gemeinsam ein Hausverbot? Beiden Parteien ist damit geholfen – nur die GEZ hätte das Nachsehen. Anmeldepflichtig sind aktuell der Computer, das Smartphone, TV-Gerät und das Radio.