Gefängnisstrafe für die Verbreitung eines Downloadlinks
In Spanien wurde nun erstmals ein Internetbenutzer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, da er auf der eigenen Webseite Links zum Downloaden urheberrechtlich geschützer Dateien wie Filme und Computerspiele angeboten hat. Gleich sechs Monate Gefängnisstrafe muss der 22-jährige Straftäter nach richterlichem Beschluss nun absitzen, zusätzlich kommt aber noch eine Strafsumme von 4900 Euro hinzu. Die Geldstrafe wurde dem Webmaster aber nur zusätzlich aufgebrummt, da er sich mit den Links zu bereichern versuchte. Ich dachte, dass er eine Art UseNeXT gründen wollte, bei der die Nutzer zahlen müssen, um an die Links zu kommen. In Wirklichkeit mussten alls Benutzer während der Registrierung auf seine Seite angeben, Werbung zu sehen, außerdem wurden alle E-Mail Adressen für Werbezwecke an Dritte verkauft.
Der 22-jährige betrieb insgesamt vier Internetseiten, bei denen bis zur Sperre 17.314 Nutzer registriert wurden. Diese hatten Zugriff auf 500 Links zum Herunterladen von den besagten Materialien. Um seine Kosten für die Internetseite zu decken und um ein paar Einnahmen zu erzielen, nutze der Straftäter unter anderen Google Adsense, Canalmail, Correodirect und Impressiones Web. „Das ist ein sehr wichtiger Präzedenzfall für eine Branche wie die der Hersteller von Computerspielen, die auch in der Krise bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen ganz vorne stehen, aber einem solch ernsten Problem wie der Piraterie wehrlos ausgesetzt sind“, erklärte Alberto Gonzalez Lorca, Präsident des Computerspielverbandes ADESE.