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Europäischer Gerichtshof: Provider dürfen Datenverkehr nicht filtern

Das wird der Musik- und Filmindustrie nicht schmecken: Provider müssen keine präventiven Urheberrechtskontrollen durchführen – die so genannte Filterung sowie die allgemeine Kontrolle von Datenverkehr sei nicht rechtskonform. Die Industrie kann ab sofort keinen Anbieter dazu zwingen, ihren Datenverkehr zu kontrollieren und nach Urheberrechtsverletzung zu scannen. Die Anbieter hatten sich dagegen gewehrt und nun Recht bekommen.

Die jetzige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird der Musik- und Filmindustrie nicht schmecken. Der EuGH hat beschlossen, dass die Provider keine Urheberrechtskontrollen durchführen müssen. Was bedeutet das? Die Musik- und Filmindustrie darf die Provider nicht zwingen und dazu auffordern, den Datenverkehr voreilig zu scannen und nach Urheberrechtsverletzungen zu filtern. Grund für den Streit: Es handelt sich dabei um einen Rechtsstreit zwischen dem Provider Scarlet Extended und der belgischen Verwertungsgesellschaft SABAM (Société d’Auteurs Belge). Ähnlich wie die deutsche GEMA hat sie die Aufgabe die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken zu genehmigen.

Peer-2-Peer

Kunden des Anbieters Scarlet Extended haben einige Titel von SABAM via Peer-2-Peer heruntergeladen. Deswegen wollte die Verwertungsgesellschaft den Provider auf Zwangszahlungen verklagen. Zusätzlich verlangte die Gesellschaft, dass der Provider ab sofort das Surfverhalten der einzelnen Nutzer filtert. Das ging dem Provider allerdings zu weit. Er zog kurzerhand vor den Europäischen Gerichtshof und forderte die Rechtsfähigkeit einer solchen Kontrolle. Die Bedenken von Scarlet Extended wurden nun durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt.

Die Provider in Europa dürften nun aufatmen: So bedeutet das Urteil, dass die unternehmerische Freiheit durch eine Filterung eingeschränkt werde. Zudem werde das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten sowie dem Recht auf freien Empfang und Sendung von Informationen beschnitten. Laut des Gerichts müsse auch das Recht des geistigen Eigentums berücksichtigt werden. Von einem "angemessenen Gleichgewicht" ist die Rede. In Belgien wird nun noch ein nationales Urteil erwartet.