ACTA verhindert keine Privatkopie
Am vergangenen Samstag kam es zum wiederholten Male zu Demonstrationen gegen das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Das Handelsabkommen steht derzeit international unter scharfer Kritik. Viele befürchten, dass die Privatkopie dadurch verboten wird. Dem ist aber nicht so.
Seit das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) vor einigen Wochen erstmals von der breiten Masse wahrgenommen wurde, haben sich zahlreiche Proteste aufgeschaukelt.
Ohne Zweifel ist das Abkommen sehr bedenklich. Doch zahlreiche Anti-ACTA Infovideos pauschalisieren und verdrehen wichtige Tatsachen.
Die Privatkopie bleibt
Eine der Befürchtungen ist etwa, dass die sogenannte Privatkopie verschwindet. Diese ist im deutschen Urheberrecht festgeschrieben. Konkret ermöglicht sie die Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu privaten Zwecken. Also um dem besten Freund ein Musikstück auf CD zu geben, oder per E-Mail zu senden.
Kritiker argumentieren, dass diese Kopie nach Umsetzung von ACTA verboten wird. Tatsache ist jedoch, dass im gesamten Vertragswerk in keinster Weise von einem Verbot der Privatkopie die Rede ist.
Zwar wird im Vertragswerk mehrfach auf verschärfte Schutzmaßnahmen Bezug genommen. Eine konkrete Aussage hierzu findet sich jedoch nicht. Dies ist auch nicht notwendig, kennt das deutsche Urheberrecht doch höchstselbst bereits eine Einschränkung der Privatkopie.
ACTA ist gefährlich – für Unwissende
So dürfen technische Kopierschutzmaßnahmen nicht umgangen werden. Vereinfacht ausgedrückt dürfte damit kein kopiergeschütztes Werk reproduziert werden.
Vor der großen ACTA-Furcht sollte man sich also erst einmal mit dem Vertragstext auseinandersetzen. Darüber hinaus sollte man sich eines klar machen. ACTA ist kein Gesetz, sondern ein Vertrag.
Es obliegt der Bundesregierung, den Vertrag in nationales Recht umzusetzen. Bei ausreichendem Protest dürfte ihr das schwer fallen.