Abmahnung: Cineastentreff mahnt Polizei wegen Kino.to ab
Jetzt schlägt es dreizehn. Das sächsische Innenministerium ist wegen fehlendem Impressum abgemahnt worden. Das Kulturmagazin Cineastentreff hat das Ministerium mit der Überschrift „Abmahnirrsinn abgemahnt“ juristisch darauf aufmerksam gemacht.
Die Meldung kam zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Die Kriminalpolizei und die Filmindustrie feierten noch Presse-technisch das Abschalten der Seite Kino.to, da flatterte am Morgen eine Abmahnung ins Gebäude des sächsischen Innenministeriums. Laut des Kulturmagazins Cineastentreff verletze die auf der Seite erwähnte Polizei die Impressumspflicht. Der Grund: Seit die Polizei zusammen mit der Staatsanwaltschaft die Betreiber der Seite festgenommen haben, prangert auf der Seite nur noch ein Hinweis (siehe Bild), der die Abschaltung erklärt – ein Impressum fehlt. Letzteres ist gesetzlich aber vorgeschrieben, um den Betreiber der Seite auszumachen.
"Stoppt den Abmahnwahnsinn"
"Für den Nutzer sei es nicht ersichtlich, wer der aktuelle Betreiber von Kino.to ist", so die These des Magazins. Doch wer dahinter Geldgier vermutet, der irrt. Den Abmahnern geht es lediglich um den Wahnsinn, der sich seit Jahren um den Begriff "Abmahnung" versammelt hat. In einer Bekanntmachung bezieht das Magazin auch dazu eindeutig Stellung. "Wir wollen klarstellen, dass wir Kino.to nicht gutheißen und die Schließung der Seite begrüßen."
Die Frist läuft ab dem heutigen Tag. Cineastentreff gibt dem Ministerium Zeit bis zum 22. Juni 2011, um das Impressum nachträglich einzupflegen. Gleichzeitig ist aber auch eine Unterlassungserklärung sowie die Kostenübernahme-Schrift (für den Rechtsanwalt) mit verschickt worden. Laut Heise belaufen sich diese Kosten auf 411,30 Euro. Ob allerdings die Polizei, beziehungsweise das sächsische Ministerium reagieren wird, ist fraglich. Am 21. Juni wissen wir mehr.