Videos bei YouTube hochladen
YouTube ist die wohl bekannteste Videoplattform im Web. In Zeiten, in denen hochauflösende Videos schnell mit dem Smartphone gemacht werden können, wird YouTube noch reger genutzt. Aber was gibt es beim Hochladen von Videos auf YouTube zu beachten? Wie können Sie Videos überhaupt hochladen? Der folgende Ratgeber informiert über die wichtigsten Fragen zum Thema.
Zunächst sollten Sie sich überlegen, welches Video Sie mit dem Rest der Welt teilen wollen. Sie haben auf YouTube glücklicherweise die Möglichkeit, Videos auf privat oder öffentlich zu setzen. Wenn es also darum geht, den weit entfernten Verwandten zu zeigen, wie groß Ihre Kinder schon geworden sind, sollten Sie dieses Video vielleicht nicht gerade öffentlich setzen. Das Credo lautet: Das Internet vergisst nicht. Haben Sie sich entschieden, welches Video Sie privat oder öffentlich hochladen wollen, erledigen Sie das in wenigen Schritten.
Melden Sie sich bei YouTube an
Sie müssen sich bei YouTube registrieren, wenn Sie ein Video hochladen wollen. Wenn Sie einen Google-Account besitzen, geht das über selbiges, da YouTube zu Google gehört. Andernfalls gehen Sie oben rechts auf „Konto erstellen“. Folgen Sie den anschließenden Schritten der Registrierung. Sind Sie bereits registrierter User, loggen Sie sich einfach ein.
Unterstützte Dateiformate bei YouTube
Ihr Video muss in den Formaten WebM, MPEG4, 3GPP, MOV, AVI, MPEGPS, WMV oder FLV konvertiert sein, damit Sie es bei YouTube hochladen können. Es ist empfehlenswert, Videos im Originalformat und in bestmöglicher Qualität hochladen. Sie können Videos mit einer Auflösung von 1080p (1.920 x 1.080 Pixel) und 4K (4.096 x 2.304 Pixel) hochladen, außerdem sind 3D-Videos möglich.
Wie lang darf ein Youtube-Video sein?
Sie können Videos mit einer Länge von bis zu 15 Minuten und einer Größe von bis zu 2 GB hochladen. Reicht Ihnen diese vorgegebene Filmlänge nicht aus, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Konto verifizieren zu lassen. Geben Sie dafür Ihre Mobilfunknummer ein und anschließend den per SMS an Sie versendeten Bestätigungscode. Sie können nun Videos veröffentlichen, die länger als 15 Minuten sind.
So laden Sie ein Video auf YouTube hoch
Nun können Sie mit dem Upload Ihres Videos beginnen: Wählen Sie oben „Video hochladen„. Es erscheint ein weißer Pfeil auf rotem Untergrund – hier klicken Sie. Wählen Sie nun eines oder mehrere Videos von Ihrem Rechner. Wenn Sie mehr als einen Clip hochladen wollen, halten Sie die Strg-Taste bei Ihrer Auswahl gedrückt. Alternativ können Sie Ihr gewünschtes Video auch auf den Pfeil ziehen. Der Upload beginnt dann sofort. Wenn Sie eine Webcam besitzen, können Sie auch direkt Videos aufnehmen. Dafür klicken Sie auf den Menüpunkt „Per Webcam aufnehmen„.
Videos auf YouTube bearbeiten und kommentieren
YouTube bietet Ihnen ein eigenes Bearbeitungsmenü – Sie haben die Option, Ihr Video bei YouTube online zu bearbeiten und mit Kommentaren zu versehen. Direkt nach dem Upload können Sie beispielsweise Thumbnails, also kleine Vorschaubilder, auswählen.
Link zu Ihrem YouTube-Video zum Teilen und Verbreiten
Standardmäßig gibt der Video-Uploader von YouTube einen Kurzlink zu Ihrem Video an. Klicken Sie auf „Optionen anzeigen“, um aus folgenden Möglichkeiten zu wählen: „Starten bei“ erlaubt Ihnen, Ihr Video ab einer festgelegten Zeitmarke zu starken. Geben Sie die gewünschte Startmarke ins Feld ein und der Link aktualisiert sich automatisch. „Langer Link“ zeigt Ihnen die vollständige URL des Videos an.
Wählen Sie einen Titel und eine Beschreibung
Geben Sie Ihrem Video einen präzisen Titel, der relevante Suchwörter enthält, und eine detaillierte Beschreibung, sodass Ihr Video in der YouTube-Suche besser gefunden werden kann. Verzichten Sie hier auf Sonderzeichen und HTML.
Lizenz Ihres hochgeladenen YouTube-Videos
Entscheiden Sie sich für die Art der Lizenzierung, unter der Ihr Video aufgeführt werden soll. Neben der voreingestellten YouTube-Standardlizenz (in den Nutzerbedingungen unter Punkt 6.C beschrieben) können Sie sich für die Creative Commons-Lizenz (CC) entscheiden, mit der Sie anderen Personen das Nutzen und Verarbeiten Ihres Videos erlauben.
Thumbnails Ihres Videos erstellen
Im unteren Bereich des Fensters sehen Sie kleine Bildausschnitte aus dem Video, sogenannte Thumbnails. Sie können in diesem Feld entscheiden, welches der drei angezeigten Thumbnails angezeigt werden soll. Erst wenn die Bearbeitung Ihres Videos abgeschlossen ist, werden Thumbnails unter Ihrem Video sichtbar.
YouTube-Video nachträglich bearbeiten und verwalten
Ist Ihr Video hochgeladen, haben Sie auf der Seite Ihres Videos die Möglichkeit der weiteren Bearbeitung und Verwaltung. Folgende Optionen stehen zur Auswahl:
- Info bearbeiten: Sie kommen auf die Option „Einstellungen“. Hier konfigurieren Sie Kommentare, Bewertungen, Videoantworten oder das Einbetten Ihres Films.
- Video bearbeiten: Bearbeiten Sie beispielsweise Titel, Beschreibung und Kategorie.
- Anmerkungen bearbeiten: Fügen Sie Texte, Hotspots oder Links ins Video ein, um Interaktivität zu gewährleisten oder zu informieren. Einen detaillierten Leitfaden stellt YouTube in seiner Editor-Hilfe bereit.
- Untertitel bearbeiten: Gehen Sie schriftlich in Dialog mit Ihren Zuschauern und geben Sie beispielsweise Hintergrundinformationen oder machen Sie das Video durch Untertitel für Hörgeschädigte nutzbar.
- Audiotracks: Sie haben die Wahl aus verschiedenen Audiotracks, die Sie rechtlich sicher für Ihr Video nutzen können.
- Analytics: Sehen Sie Statistiken zu Ihrem Video ein.
- Promoten: Wollen Sie mehr Aufmerksamkeit, promoten Sie Ihren Film.
Klicken Sie auf die passende Option, um zum jeweiligen Bereich weitergeleitet zu werden. Nehmen Sie die gewünschten Änderungen am Video vor und klicken Sie auf „Änderungen speichern“, um Ihr Video zu aktualisieren.
Rechtliche Aspekte zur GEMA und zum Urheberrecht
Sie kennen es: Sie rufen ein Video auf und anstatt Ihres gesuchten Songs oder anderen Inhalten erscheint der Hinweis, dass das YouTube-Video nicht verfügbar oder aufgrund von GEMA-Rechten in Ihrem Land nicht abrufbar ist. Dies ist schon länger ein leidiges Thema, wie auch lto.de berichtet. Um das zu vermeiden, erhalten Sie im Folgenden Hinweise zu den rechtlichen Aspekten.
Urheberrechtsprobleme bei YouTube-Videos
Die Nutzung von Videos im Web ist eine rechtliche Grauzone: Eigentlich kann schon das Vervielfältigen auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken zum Problem werden, gleichzeitig die damit zustande kommende öffentliche Wiedergabe. Dafür ist die Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich. Urheber können Usern Nutzungsrechte einräumen: Soll ein Video legal bei YouTube eingestellt werden, muss der Rechteinhaber (häufig der Urheber) eine entsprechende Lizenz einräumen. Wird das unterlassen, verstößt der Upload gegen die Urheberrechte.
Folgen eines Rechtsverstoßes durch YouTube-Videos
Der Rechteinhaber zahlreicher Musikstücke ist die GEMA als Verwertungsgesellschaft. Sie haben vielleicht schon mal ein Video aufgerufen, bei dem Sie keine Musik hörten, weil diese von der GEMA aus urheberrechtlichen Gründen entfernt wurde. Genau so kann es aber auch passieren, dass bei Urheberrechtsverletzungen das gesamte Video gelöscht werden muss. Diese Folge wäre noch erträglich, allerdings folgt dem meist ein Abmahnungsschreiben von einem Anwalt.
Abmahnungen wegen Rechtsverstößen auf YouTube
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, befindet sich in ihr der Hinweis auf die gegen geltendes Gesetz verstoßende Handlung und die Aufforderung, eine beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückzusenden. Sie verpflichten sich mit dieser Erklärung, das betreffende Video nicht mehr zu nutzen – und dazu, eine recht üppige Vertragsstrafe zu leisten. An dieser Stelle ist es sinnvoll, sich mit Ihrem Anwalt auseinanderzusetzen, denn einige Anwälte tendieren zu sehr weitreichenden Unterlassungserklärungen. Prüfen Sie, ob diese rechtens.
Kosten einer Abmahnung wegen YouTube-Videos
Erfolgt die Abmahnung zurecht, haben Sie neben dem Streitwert, der gut und gerne 50.000,00 Euro betragen kann, die Anwaltskosten des abmahnenden Anwalts zu tragen. Daraus folgend gibt es Anwälte, die aus Abmahnungen einen neuen Geschäftszweig entwickelt haben. Anwaltskosten von über 1.000,00 Euro sind keine Seltenheit.
Schadenersatzansprüche bei Rechtsverletzungen
Es ist zwar kein Muss, aber es besteht die Gefahr, dass der Urheber von Ihnen auch noch Schadenersatz fordert. Die Höhe dieses Schadenersatzes ist abhängig vom Einzelfall: Handelte es sich um ein privates oder kommerzielles Video? Ist der legale Abruf kostenpflichtig? Wie viele Abrufe liefen über Sie? Es entsteht eine „fiktive Lizenzgebühr“, es wird also kalkuliert, wie viel das Video bei rechtmäßiger Lizenzierung eingenommen hätte. Haben Sie beispielsweise Videoszenen aus TV- oder gar Kinofilmen publiziert, wird der Schaden wesentlich höher ausfallen als bei einem Video der bereits eingangs erwähnten Kinder, die nur der Verwandtschaft gezeigt werden sollten.
Videoschnipsel reichen schon für einen Urheberrechtsverstoß
Ein Urheberrechtsverstoß findet nicht erst dann statt, wenn Sie einen ganzen Film hochladen, dessen Urheber oder Rechteinhaber nicht Sie sind. Es reichen schon winzige Filmsequenzen. Planen Sie beispielsweise, eine Filmszene mit einer lustigen Neusynchronisierung zu versehen, kann das oben erwähnte Folgen nach sich ziehen.