Filesharing: Keine Verurteilung ohne Beweisaufnahme
Tauschbörsen sind beliebt. Tausende tummeln sich dort, um die neusten Kinofilme oder das neuste Musikalbum illegal herunterzuladen. Nun hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Szene gestärkt. Der Inhaber eines Internetzugangs kann laut eines Beschlusses nicht ohne Beweisaufnahme wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing verurteilt werden.
Das wird der Musik- und Filmindustrie nicht schmecken. Das Oberlandesgericht Frankfurt stärkt die Filesharing-Szene. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gibt es keine Verurteilung ohne "gründliche" Beweisaufnahme. Bisher glaubten die Gerichte in den meisten Fällen den Rechteinhabern, ohne dabei die Beweislage zu sondieren. Nun wurde eine Berufung gekippt und das damals zuständige Landgericht gerügt.
Keine weiteren Ermittlungen
In einem Fall verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main einen so genannten Anschlussinhaber. Nun äußerte sich das Oberlandesgericht der selbigen Zuständigkeit zur Frage der Beweisaufnahme. Laut der neuen Erkenntnisse hätte das Landgericht nicht ohne weitere Ermittlungen die Täterschaft annehmen dürfen. Der Grund: Der Beschuldigte erklärte bei der Vernehmung zur Tatzeit nicht zu Hause gewesen zu sein. Auch der Computer soll ausgeschaltet gewesen sein. Diesen Widerspruch hätten die Ermittler sofort prüfen müssen. Hinsichtlich des Urteils wurde dagegen seine Aussage ignoriert und nicht weiter verfolgt.
Der Clou bei dem Sachverhalt: Das Landgericht war der Auffassung der Klägerin gefolgt. Sie behauptet noch immer, dass für eine Verurteilung als Täter eine Anwesenheit des Anschlussinhabers gar nicht erforderlich sei. Die nun argumentierte Sachlage, spricht den Anschlussinhaber allerdings nicht frei. So müsse er seinen Anschluss ausreichend sichern – Fachleute sprechen gerne vom so genannten Störer. Eine Verschlüsselung (WPA2) des Routers hätte dabei schon ausgereicht. Da sich beide Parteien außergerichtlich geeinigt haben, ist es auch nicht zu einem Urteil gekommen. Aber ein Fingerzeig an die zuständigen Landgerichte ist es allemal.