Prüfungsanfechtung: Möglichkeiten bei schlechten Ergebnissen
Eine schlechte Note muss nicht immer das Schlimmste bedeuten. Doch in manchen Fällen kann sich das Ergebnis auf die berufliche Zukunft auswirken. Beispielsweise dann, wenn das Studium oder der Abschluss davon abhängig sind. Sollten sich die Teilnehmer bei ihrer Prüfung ungerecht behandelt oder benachteilig gefühlt haben, müssen sie die Note nicht zwangsweise hinnehmen. Denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, schlechte Ergebnisse anzufechten.
Wann ist eine Prüfungsanfechtung möglich?
Mangelnde Vorbereitung oder ein Blackout sind keine Gründe, um eine Prüfung anzufechten. Die Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner machen auf ihrer Webseite deutlich, dass mindestens eine von zwei Fehlquellen vorliegen muss:
- Verfahrensfehler
- Inhaltliche Fehler
Verfahrensfehler kommen aufgrund der Unterbesetzung von qualifizierten Mitarbeiterstellen häufig vor. Dabei gelten beispielsweise ein unzulässiger Prüfstoff, fehlerhafte Aufgabenstellung, Störungen während der Prüfung und Nichteinhalten der Prüfungsdauer als Verfahrensfehler. Inhaltliche Fehler werden dann deutlich, wenn die Geprüften die Ergebnisse ihrer Arbeit sowie die entsprechende Korrektur in den Händen halten.
Möglichkeiten des Anfechtens: Wiederholung oder Verbesserung
Die Anwaltskanzlei Dr. Heinze & Partner unterstützt regelmäßig Klienten dabei, ihre Prüfung anzufechten. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, worauf die Geprüften plädieren können. Entweder sie möchten die Prüfung wiederholen oder eine bessere Note bewirken.
Waren die Bedingungen am Prüfungstag nicht gerecht, ist es ratsam, eine Wiederholung bewirken zu wollen. Dies wird vor allem bei mündlichen Prüfungen häufig erwirkt. Gute Chancen bestehen zum Beispiel dann, wenn die Prüfdauer nicht eingehalten, der Prüfling nicht rechtzeitig geladen wurde oder es eine unzureichende Anzahl an Prüfern beziehungsweise Beisitzern gab.
Bei einer Höherbewertung der Prüfung wird das Ziel verfolgt, eine bessere Note zu erzielen. Dieses Vorgehen empfiehlt sich vor allem dann, wenn nachweislich korrekte Antworten als fehlerhaft markiert wurden.
Wie verläuft eine Prüfungsanfechtung?
Eine Prüfungsanfechtung sollte über einen spezialisierten Rechtsanwalt stattfinden. Dieser wird entsprechend das Widerspruchsschreiben aufsetzen und an die zuständige Behörde weiterleiten. Sollte dies zurückgewiesen werden und dem Antrag nicht stattgegeben werden, wendet sich der Rechtsanwalt an das Verwaltungsgericht.
Wichtig ist, dass die Fristen für den Widerspruch eingehalten werden. Im Regelfall haben die Geprüften einen Monat nach der Beurteilung Zeit, gegen ihre Benotung vorzugehen. Aus diesem Grund sollte rechtzeitig online oder telefonisch Kontakt mit dem Anwalt aufgenommen werden.
Welche Prüfungen lassen sich anfechten?
Grundsätzlich lässt sich jede Prüfung anfechten. Aufgrund des Aufwandes werden allerdings häufig Abschlussprüfungen angefochten. Auch spielt es keine Rolle, ob die Teilnehmer durchgefallen sind oder mit einer schlechten Benotung abgeschnitten haben. Die folgenden Prüfungen werden häufig angefochten:
- Abschlussprüfungen (Ausbildung, Hochschulen, Bachelor, Master und Meister)
- Staatsexamina
- Promotionen
- Zwischenprüfungen und Prüfungen, die zur Weiterführung des Studiums relevant sind
- Habilitationen