DGUV V3: eine alte Vorschrift mit neuem Namen
Bei der DGUV V3 handelt es sich um eine Verordnung der Unfallkassen, die seit dem 1. Mai 2014 gilt. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine alte Verordnung mit einem neuen Namen. Vorher war diese Verordnung nämlich unter dem Begriff BGV A3 bekannt. Geregelt ist darin die Prüfung sogenannter ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, also fest installierter Anlagen und Elektrogeräten, die einfach von einem Ort zum anderen gebracht werden oder während des Betriebs bewegt werden können.
Wer ist zur Prüfung verpflichtet?
Auf den ersten Blick könnte man meinen, die DGUV V3 würde nur Handwerks- und Industriebetriebe treffen. Doch dem ist bei weitem nicht so. Denn zur Prüfung sind beispielsweise auch Gesundheitsbetriebe betroffen. Der Grund: In diesen Betrieben kommt eben nicht nur Medizintechnik zum Einsatz, sondern es werden auch konventionelle Elektrogeräte verwendet.
Warum muss die Prüfung erfolgen?
Dass die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erfolgen, um die Betriebe zu schützen. Denn wird durch ein defektes elektrisches Gerät ein Unfall verursacht, kann dies erhebliche Schäden verursachen und im schlimmsten Fall sogar Menschenleben gefährden. Erfolgt die Prüfung hingegen regelmäßig, sind die Betriebe von der Haftung befreit. Die Abkürzung DGUV steht übrigens für „Deutsche Gesetzliche Unfall Vorschriften“, die 3 bezieht sich dabei auf den Sicherheitsaspekt. Dass derartige Prüfungen überhaupt erfolgen, ist übrigens den Berufsgenossenschaften zu verdanken. Die ersten Vereinigungen dieser Art wurden bereits anno 1885 gegründet und hatten es sich zum Ziel gesetzt, ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit der Arbeitnehmer in den verschiedenen Berufen zu legen.
Viele Versicherer verlangen von den Betrieben übrigens sogar, dass regelmäßig eine BGV A3 Prüfung erfolgt. Kann ein Unternehmen im Schadensfall nicht nachweisen, dass regelmäßig geprüft wurde, schließt die Versicherung in aller Regel die Haftung in einem Schadensfall aus und das Unternehmen steht allein in der Verantwortung. Beispielsweise, wenn ein defektes Elektrogerät einen Brand verursacht, der die Betriebsstätte teilweise oder ganz zerstört, reguliert die Brandschutzversicherung den entstandenen Schaden nicht, wenn das Unternehmen die Prüfung nicht nachweisen kann. Gleiches gilt für die Berufsgenossenschaft, die ansonsten für die finanzielle Schadensregulierung zuständig wäre, wenn Menschen durch ein Gerät zu Schaden kommen oder im schlimmsten Fall sogar getötet werden.
Was muss geprüft werden?
Im Rahmen der DGUV Prüfung wird überprüft, ob die elektrischen Geräte, die im Betrieb zum Einsatz kommen, ordnungsgemäß funktionieren. Werden in einem Betrieb elektrische Anlagen genutzt, erfolgt die Prüfung der kompletten Elektroinstallation. Handelt es sich um fest installierte Betriebsmittel, müssen diese geprüft werden, bevor sie in Betrieb genommen werden, aber auch wenn an der Anlage Änderungen oder Reparaturarbeiten durchgeführt wurden. Ansonsten gilt in Fertigungsstellen, Werkstätten und auf Baustellen ein Turnus von einem Jahr, in Büroräumen ein Turnus von zwei Jahren.
Wer ist für die Prüfung verantwortlich und wer darf sie durchführen?
Für den ordnungsgemäßen Zustand von elektrischen Anlagen sind der Unternehmer oder der Betreiber verantwortlich, ebenso dafür, dass regelmäßig eine Prüfung erfolgt. Diese muss durch eine Fachkraft, die eine elektrotechnische Ausbildung absolviert hat und mindestens über eine einjährige Erfahrung in der Errichtung, der Instandhaltung oder im Zusammenbau elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen vorweisen.