Netflix teilen – darum könnte es in Zukunft nicht mehr so einfach sein
Streaming-Anbieter wie Netflix sind beliebter denn je. Das liegt aber nicht nur an der großen Auswahl an Filmen und Serien, sondern das liegt auch an den – in Form von Netflix – unterschiedlichen Abos. Der amerikanische Konzern bietet drei verschiedene Modelle an, die beim Preis, bei der Qualität und bei der Anzahl der Geräte anders sind. Das Basic-Abo liegt bei 7,99 Euro im Monat, liefert SD-Qualität und es kann immer nur mit jeweils einem Gerät geschaut werden. Das Standard-Abo schlägt mit 10,99 Euro zu Buche, gibt den Inhalt in HD wieder und man kann auf zwei Geräten gleichzeitig schauen. Entscheidet man sich für das Premium-Abo, dann sind bis zu vier Geräte erlaubt und es wird 4K unterstützt. Preislich liegt man bei 13,99 Euro. Das bedeutet im Fall Nummer drei aber auch, dass bis zu vier Personen den Service nutzen können. Doch ist das legal und was möchte Netflix an der Teilen-Funktion ändern?
Teilen ist erlaubt, jedoch mit Einschränkungen
Man selbst wird natürlich keinen Film auf zwei oder vier Geräten gleichzeitig schauen, somit bietet das Unternehmen das Teilen offiziell an. Auch in den AGBs ist es so vermerkt, allerdings darf man jetzt nicht seiner besten Freundin, die in einem ganz anderen Ort wohnt, die Daten geben. Zwar teilt man so auch seinen Account, doch das Ganze darf nur im privaten Rahmen geschehen. Das heißt, Familienmitglieder im gleichen Haushalt dürften diesen Service in Anspruch nehmen. Wohngemeinschaften werden bislang auch geduldet, befinden sich aber schon in einer Grauzone. Das Problem bislang ist nun, dass man seine Netflix-Daten einfach weitergeben kann und es keine Prüfung gibt, ob die Person tatsächlich im selben Haushalt lebt. Die Freundin in der anderen Ortschaft dürfte zwar von den AGBs her nicht schauen, doch es klappt ohne Probleme. Genau gegen solche illegalen Verstöße wird Netflix in Zukunft vorgehen.
So möchte der Konzern Ordnung beim Teilen schaffen
Von der zukünftigen Änderung ist das legale Teilen natürlich nicht betroffen. Wohnen zum Beispiel Mutter, Vater und Sohn in einem Haushalt und haben das Premium-Abo, dann profitieren auch in Zukunft alle drei Personen davon. Davon einmal abgesehen, wird sich Netflix wahrscheinlich mehr um die Basic-Nutzer kümmern. Momentan kann man sein Passwort einfach weitergeben und es könnten theoretisch mehrere Personen streamen. Einzige Regel: Es darf nicht zeitgleich stattfinden. Das ist so aber nicht erlaubt, da laut Vertrag nur ein einziges Gerät genutzt werden darf.
Damit dieser Vorteil nicht länger besteht, kommt das Programm „Credentials Sharing Insight“ zum Einsatz. Durch die Software kann Netflix unter anderem sehen, wo und wann Zugriffe auf einen Netflix-Account stattfinden. Nach einer entsprechenden Auswertung kann dann festgestellt werden, ob die Verwendung mit dem gebuchten Abo stimmig ist.
Die Folgen sind noch nicht bekannt
Im Moment gibt es noch keinen Plan, wann beziehungsweise in welchem Umfang das Ganze in die Tat umgesetzt wird. Denkbar wäre, dass das amerikanische Unternehmen nach dem Einsatz Verwarnungen und im schlimmsten Fall sogar Accountsperrungen aussprechen könnte. Vor allem bei Basic-Nutzern könnte der Streaming-Anbieter hart durchgreifen. Damit es aber erst gar nicht so weit kommt, sollte man schon jetzt über ein eigenes Abo nachdenken. Nur wer sich an die AGB hält und legal teilt, kann sich entspannt zurücklehnen.