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Die eVB-Nummer online beantragen

Wer mit seinem Auto auf öffentlichen Straßen fahren möchte, muss das Fahrzeug amtlich anmelden. Für diese Anmeldung ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung notwendig und dieser erfolgt mithilfe einer eVB-Nummer. Dieser Artikel bietet eine genaue Anleitung, wie sich diese Nummer online beantragen lässt, sowie weitere Informationen zu wichtigen Fragen.


Die eVB-Nummer lässt sich ganz einfach von zu Hause online beantragen

Früher gab es die Versicherungs-Doppelkarte

In Deutschland darf niemand ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen, der keine Haftpflichtversicherung hat. Das ist so im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Um das Verfahren zu vereinfachen, fragt die Zulassungsstelle schon direkt bei der Zulassung eines Wagens nach dem Versicherungsschutz. Vor 2008 gab es die sogenannte Versicherungs-Doppelkarte, die der Kraftfahrer von seiner Versicherung ausgehändigt bekam. Einen Teil der Karte hat die Zulassungsstelle einbehalten, den anderen Teil hat sie an die Versicherung geschickt. Dieser bürokratische Aufwand gehört der Vergangenheit an. Heute benötigen Kraftfahrer dafür nur noch die eVB-Nummer von der Versicherungsgesellschaft, die elektronische Versicherungsbestätigung.

Wie sich die eVB-Nummer zusammensetzt

Die eVB-Nummer setzt sich aus sieben Zeichen zusammen, das können Zahlen und Buchstaben sein, wie beispielsweise D4CR32P. Diese Nummer teilt die Versicherung dem Versicherungsnehmer mit, wenn er den Versicherungsschutz beantragt. Diese Bestätigungsnummer übermittelt die Versicherungsgesellschaft ebenfalls an das Kraftfahrtbundesamt. Wenn der Fahrzeughalter sein Fahrzeug anmeldet, muss er diese Nummer nennen und die Zulassungsstelle kann dann die Bestätigung online durchführen.

Wer braucht die eVB-Nummer?

Diese Nummer ist in verschiedenen Situationen notwendig:

  • Zulassung eines Neuwagens
  • Zulassung eines Gebrauchtwagens
  • Ummeldung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter
  • Ummeldung nach einem Umzug
  • Meldung technischer Änderungen
  • Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
  • Nachträgliche Änderung des Zeitraums für Saisonkennzeichen
  • Oldtimer-Zulassung mit H-Kennzeichen
  • Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • Zulassung mit Saisonkennzeichen

Es besteht nur eine einzige Ausnahme: Wer ein Ausfuhrkennzeichen mit einem roten Streifen am Rand benötigt, muss wie bislang die Deckungskarte in Papierform vorlegen. Aber auch hierbei soll bald auf das eVB-Verfahren umgestellt werden. Informationen zu den verschiedenen Kennzeichenarten sind beim Kraftfahrtbundesamt zu finden.

Wer gerade auf der Suche nach einem neuen Fahrzeug ist, kann die Versicherungsnummer auch schon vorher beantragen. Je nach Versicherung ist die Nummer drei bis sechs Monate gültig.

Bei einem Versicherungswechsel


Die Nummer lässt sich auch per Telefon beantragen.

Wechselt ein Fahrzeughalter nur die Versicherung, muss er sich lediglich um den neuen Versicherungsschutz kümmern. Die neue Versicherungsgesellschaft informiert automatisch die Zulassungsstelle und teilt die neue Versicherungsbestätigung mit.

Wer diese Nummer vergibt

Das Versicherungsunternehmen, bei dem die Kfz-Haftpflichtpolice abgeschlossen werden soll, vergibt auf Anfrage diese Nummer. Damit können Kraftfahrer zur Zulassungsstelle gehen und ihr Fahrzeug zulassen. Die Beantragung ist auf mehrere Arten möglich:

  • Telefonisch oder persönlich bei einem Vertreter der Versicherungsgesellschaft: Die Mitteilung erfolgt dann telefonisch, per E-Mail oder per SMS direkt auf das Mobiltelefon.
  • Online bei der Versicherungsgesellschaft: Das ist einfach und funktioniert sehr schnell – die Nummer sendet die Versicherung dann per E-Mail oder SMS


Die Nummer kommt dann per SMS oder E-Mail beispielsweise auf das Mobiltelefon.

Diese Daten sind für die Beantragung notwendig

Für die Beantragung der eVB-Nummer benötigt die Versicherungsgesellschaft einige Details zum Fahrzeug. Am einfachsten ist es, die Daten dem Fahrzeugschein zu entnehmen. Dazu braucht die Versicherung das Kennzeichen und Informationen zum Fahrer, welcher Versicherungsschutz gewünscht wird und ob Rabatte dokumentiert sind.

Welche Kosten entstehen?

Bei der Beantragung der eVB-Nummer entstehen keinerlei Kosten. Erst ab dem Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs ist die Versicherungsprämie zu bezahlen.

Hilfe bei Problemen

Es kann vorkommen, dass die Zulassungsstelle die eVB-Nummer nicht akzeptiert. Dann genügt es, mit der Versicherungsgesellschaft Kontakt aufzunehmen. Diese stellt dann sofort eine neue Nummer aus. Dazu haben viele Gesellschaften eine spezielle Hotline eingerichtet, die schnelle Hilfe gewährleistet.

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