eBay Mitglied melden
Sollte ein Käufer oder Verkäufer gegen die Grundsätze eBays verstoßen und Ihnen Schaden zufügen, da zum Beispiel die bestellte Ware nicht geliefert wird, ist es Ihr gutes Recht, den jeweiligen Nutzer zu melden. Wir zeigen Ihnen wie Sie in wenigen Schritten ein Mitglied melden.
Anleitung
Schritt 1
Sie öffnen den Link Mitglied melden und melden Sie sich mit Ihrem Passwort und Ihrer E-Mail-Adresse an.
Schritt 2
Klicken Sie den blau unterlegten Text „Wählen Sie ein neues Thema“ in der Betreffzeile im gelb gefärbten Kästchen an und navigieren Sie als Käufer über die Rubrik „Kaufen“ zum Menüpunkt „Mitglied melden“ oder als Verkäufer über die Rubrik „Verkaufen“ ebenfalls zum Menüpunkt „Mitglied melden“ und klicken Sie ihn an.
Schritt 3
Anschließend wählen Sie im folgenden Dialog die Punkte aus, die dem Sachverhalt entsprechen und schicken Ihre Meldung ab. Nach der Bearbeitung Ihrer Meldung kontaktiert Sie der Kundenservice in Form einer E-Mail und teilt Ihnen die nächsten Schritte mit.
Häufig gestellte Fragen
Wann sollte ich ein Mitglied melden?
Sollte ein anderes Mitglied gegen die Grundsätze eBays verstoßen, da ein Käufer zum Beispiel unangemessene Forderungen stellt, unangemessene Bewertungen abgibt, den Käuferschutz-Prozess missachtet, die Option zur Rücksendung missbraucht oder nicht bezahlt, ist es Ihr Recht einen etwaigen Schaden abzuwenden und das entsprechende Mitglied zu melden.
Wie viele Meldungen wegen unangemessenem Verhalten darf ich abgeben?
Die Anzahl der Meldungen ist nicht begrenzt, allerdings sollten Sie nur Meldung erstatten, wenn es unbedingt erforderlich ist.
Kann ich ein Mitglied mehrfach für eine Transaktion melden?
Sollte ein Mitglied gegen mehrere Grundsätze verstoßen haben, können Sie dieses Mitglied mehrfach melden. Beachten Sie jedoch, dass jeder Grund ein einzelnes Meldungsformular benötigt.