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Musik von vk.com legal?

Illegale Musikdownloads sind nach wie vor ein erhebliches Problem in der Musikwirtschaft. Besonders tückisch sind dabei vor allem Webangebote, die Ihren Nutzern die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken gestatten. So etwa das Soziale Netzwerk VKontakte aus Russland. Doch darf man einfach so Musik verbreiten?

Das Einflussgebiet von VKontakte ist eigentlich klar abgesteckt. Gegen das Soziale Netzwerk Facebook hat man keine Chance. Zumindest wenn es um Nutzer geht, die sich auf dem europäischen oder nordamerikanischen Kontinent befinden. Viele entdecken jedoch nach und nach VKontakte für sich, da dort urheberrechtlich geschützte Musik kostenfrei gestreamed und heruntergeladen werden kann. Viele Fragen sich, ob das legal ist.

Darf ich urheberrechtlich geschützte Musik online verbreiten?

Spätestens seit zahlreichen Abmahnwellen wissen deutsche Internetnutzer, dass die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte empfindliche Strafen mit sich bringt. Kurz kann man also sagen: Wenn es Ihnen nicht erlaubt wurde, dürfen Sie urheberrechtlich geschützte Musik nicht verbreiten.

Was genau bietet vk.com für Möglichkeiten?

Teilnehmer der Sozialen Netzwerks vk.com haben die Möglichkeit, MP3s hochzuladen. Diese können dann entweder von Dritten heruntergeladen oder aber als Stream genutzt werden. Die Nutzer selbst treten also als „Verbreiter“ der urheberrechtlich geschützten Musik auf.

Ist Musik von vk.com somit nicht legal?

An dieser Stelle wird es kompliziert. Grundsätzlich ist wohl davon auszugehen, dass die hochladenden Nutzer nicht die Rechte besitzen, um die Musik an Dritte zu verbreiten. Etwaige spezielle Rechtsaspekte wie die Privatkopie seien zur Vereinfachung hierbei einmal ignoriert.

Somit wäre die Verbreitung der Songs über vk.com nicht legal. Eine rechtliche Absicherung würde jedoch existieren, wenn vk.com eine Vereinbarung mit den großen und kleinen Labels getroffen hat. Das Problem daran ist jedoch, dass niemand genau weiß, ob eine solche Kooperation tatsächlich existiert.

Tendenziell ist dies wohl eher zu verneinen, da in der Vergangenheit bereits rechtliche Schritte gegen Nutzer von vk.com eingeleitet wurden, die urheberrechtlich geschützte Musik verbreitet haben.

Sind Nutzer von vk.com in Gefahr?

Wenn Sie urheberrechtlich geschützte Musik im Internet verbreiten, ohne dafür die Erlaubnis zu besitzen, muss diese Frage mit einem definitiven „Ja“ beantwortet werden. Tatsache ist, dass bereits gegen Nutzer von vk.com rechtlich vorgegangen wurde, wenn diese Musik verbreitet haben.

Auf der anderen Seite muss man jedoch festhalten, dass unzählige User von vk.com Werke bereitstellen, ohne jemals belangt worden zu sein. Ob dies ein spezifisches Problem innerhalb der russischen Rechtssphäre ist, lässt sich nicht abschließend beurteilen.

Bin ich als deutscher Nutzer von vk.com in Gefahr?

Sofern Sie urheberrechtlich geschützte Musik bei vk.com bereitstellen, besteht definitiv ein gewisses Risiko. Dass die Website dabei von einem russischen Unternehmen betrieben wird, stellt keine besondere Schutzfunktion dar. Sie dürfen zwar davon ausgehen, dass eine Rechtsverfolgung hier komplizierter ist – unmöglich aber sicher nicht.