Sicher fliegen: Diese neuen Regeln müssen Drohnenpiloten kennen
Drohnen bieten die Möglichkeit, unkompliziert und schnell Luftaufnahmen aufzunehmen. Genutzt werden sie heute in der Landwirtschaft, auf Baustellen oder auch als privates Hobby, die Möglichkeiten sind quasi unendlich. Doch wann und wo darf das Flugobjekt abheben? Und wer ist dazu überhaupt berechtigt? Eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Regelungen.
Die verschiedenen Drohnenklassen im Überblick
Wann und wo man mit Drohnen fliegen darf und welche Vorgaben sonst gelten, ist seit dem 01.01.2021 in der EU-weiten Drohnenverordnung. Dabei ist „Drohne“ eigentlich der falsche Begriff, denn er beschreibt eigentlich nur militärische Flugobjekte. Korrekt wäre „Unmanned Aircraft System (UAS)“ – diese Bezeichnung ist jedoch weniger geläufig.
Drohnen werden in die folgenden drei Kategorien eingeteilt:
- Offene Klasse: Drohnen mit einem Startgewicht unter 25 Kilogramm. Sie dürfen bis auf eine Höhe von 120 Meter oder in Sichtweite fliegen und keine gefährlichen Güter transportieren.
- Spezielle Klasse: Drohnen, die außerhalb der „offenen“ Kategorie bewegt werden, also eine Masse von 25 Kilogramm überschreiten oder außerhalb der Sichtweite geflogen werden.
- Zulassungspflichtige Klasse: Drohnen, die z. B. zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Gegenständen genutzt werden. Auch, wenn eine Drohne Gegenstände abwerfen kann, ist sie dieser Kategorie zuzuordnen.
Wichtig: Innerhalb der offenen Klasse gibt es drei weitere Kategorien, die Drohnenpiloten kennen sollten. Auf der Website der Bundesregierung finden sich hierzu alle relevanten Informationen und Vorgaben.
Wer darf in Deutschland eine Drohne fliegen?
In Deutschland dürfen grundsätzlich alle Personen eine Drohne fliegen, die mindestens 16 Jahre alt sind. Kinder dürfen Flugobjekte benutzen, welche der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG entsprechen und so als Spielzeug gelten. Größere Drohnen dürfen nur in Anwesenheit eines Erwachsenen betätigt werden.
Wer eine Drohne fliegen möchte, die ein Startgewicht von 250 Gramm überschreitet, der muss einen kleinen EU-Drohnenführerschein vorlegen. Diesen gibt es unkompliziert nach einem Onlinetraining und einer digitalen Prüfung, auch hier liegt das Mindestalter bei 16 Jahren.
Wichtig: Wer später einen großen Drohnenführerschein machen möchte, der braucht zunächst den „kleinen Bruder“. Mit ihm dürfen auch Flugobjekte gesteuert werden, die sich näher als 150 Meter an Wohngebäuden oder 30 Meter an Menschen befinden. Beide Nachweise sind fünf Jahre gültig und müssen dann verlängert werden.
Registrierung als Pilot für Drohnen erforderlich
Drohnen selbst müssen zwar nicht registriert werden, jedoch ist dies für Piloten nach der EU-Richtlinie vorgeschrieben. Ausgenommen sind lediglich Fluggeräte unter 250 Gramm, die keine Einrichtungen für Audio- oder Videoaufnahmen besitzen (gem. Spielzeugrichtlinie).
In Deutschland funktioniert die Registrierung direkt auf der Website des Luftfahrtbundesamtes (LBA). Im Anschluss erhält der Pilot eine „elektronische UAS-Betreiber-ID“. Diese ID wird auf eine Plakette gedruckt, die auf der Drohne platziert werden muss. Kommt es zu einem Unfall, kann der Besitzer des Fluggeräts schnell ausgemacht und der Schaden reguliert werden.
Wo darf man mit einer Drohne fliegen?
Drohnen dürfen mit zahlreichen Ausnahmen überall bis zu einer Höhe von 120 Metern fliegen. Wer höher fliegen möchte, der braucht vorher eine Genehmigung, dasselbe gilt, wenn sich die Drohne außerhalb des eigenen Sichtfeldes befindet. Nachts dürfen Fluggeräte ebenfalls bewegt werden, müssen dann aber mit einem grünen Blinklicht gekennzeichnet werden.
Generell verboten sind diese Zonen: Fliegen über Menschenansammlungen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Bundeswehr-Anlagen, fremden Grundstücken, Bädern oder Badestränden. Auch innerhalb eines Radius von 1,5 Kilometern rund um Flugplätze ist die Benutzung untersagt.